Hat der Vater ein Recht darauf den Namen mitzubestimmen?
Meine Freundin und ich haben vor kurzem über Nachwuchs geredet. Sie hat bereits eine Tochter und wir sind beide der Meinung das wir in 2-3 Jahren noch ein Kind bekommen wollen, damit sie einen Bruder bzw. eine Schwester hat.
Dabei sind wir auch zumThema Namen gekommen. Meine Freundin möchte gerne einen außergewöhnlichen Namen und einen Zweitnamen vergeben. Gegen einen Zweitnamen habe ich grundsätzlich ja auch nichts, auch wenn ich der Meinung bin das sowas komplett unnötig ist.
Was mich aber richtig stören würde, wäre ein außergewöhnlicher Vorname. Klar, ich will meinem Kind jetzt auch keinen Allerweltsnamen wie Chantal oder Michael geben. Ich möchte meinen Kind aber auch keinen Namen wie "Aramis" oder "Tjorgen" geben und das sind ohne Scherz Namen, die meiner Freundin gefallen.
Könnte ich als Vater sagen, dass ich diesen Namen für mein Kind nicht möchte und mich da auch durchsetzen? Meine Freundin meint, als Mutter könnte sie den Namen ganz alleine bestimmen und ich darf da nicht mitreden.
Ich habe es aber so oft erlebt wie Mitschüler wegen ihres bekoppten Namens gehänselt wurden und das möchte ich meinem Kind einfach ersparen.
23 Antworten
Könnte ich als Vater sagen, dass ich diesen Namen für mein Kind nicht möchte und mich da auch durchsetzen?
Klar! Das Kind ist ja auch deins.
Meine Freundin meint, als Mutter könnte sie den Namen ganz alleine bestimmen und ich darf da nicht mitreden.
Das ist Quatsch. Das gilt vielleicht für Frauen deren Kerl abgehauen ist und nicht von sich hören lässt - ja. Aber bei euch ist das ein anderer Fall.
Ich kann dir aber nicht sagen ob es hier etwa eine rechtliche Grundlage gibt o.ä. - das würde mich auch interessieren. Aber ich finde es sehr anmaßend von deiner Freundin, dass nur sie den Namen bestimmen soll. Der Name eines Kindes ist ja schon sehr entscheidend.
Ich hatte auch erst kürzlich eine Diskussion mit meinem Freund über evtl. Kindesnamen. Eine Kinderplanung steht bei uns zwar noch nicht an aber warum sollte man sich darüber nicht trotzdem mal austauschen.
Wir haben dann schnell gemerkt das wir zunächst ziemlich unterschiedliche "Lieblingsnamen" haben. Da muss man sich dann eben arragnieren und einen Kompromiss finden.
Ich habe seit Jahren einen Namen im Kopf den ich wunderschön finde und meinem Sohn sehr gerne geben würde. Doch mein Freund mag den Namen gar nicht.
Okay dann ist das eben so. Wird sich ja noch ein anderer finden. :-)
Natürlich hast Du ein Mitspracherecht ! Es ist ja Euer Kind. Ihr könntet Euch ja einigen auf zwei Namen,den ersten sucht Deine Freundin aus,den zweiten Du.
Bei gemeinsamem Sorgerecht darfst du über den Namen mitbestimmen. Nur, was willst du machen, wenn sie stur ist? Zum Familiengericht gehen? Das wäre wohl etwas übertrieben.
Du kannst da nur verlieren. Ich würde das Kind dann aber in ihrer Gegenwart immer mit beiden Vornamen ansprechen :)
Das ist ja theoretisch alles sicher richtig, aber dem Fragesteller hilft das doch jetzt auch nichts mehr
Genau das sollte ihm aber weiterhelfen. Was für eine Beziehung führt er denn, wenn er bei so wichtigen Dingen ausgeschlossen werden soll?
Wüsste ich, dass mein Partner nur seine und nur bescheuerte Namen gelten lässt, würde ich sagen, dass er sich auch um die Zeugung alleine kümmern kann.
Und wenn er deine Vorschläge auch bescheuert findet, was dann?
Das ist doch unrealistisch. Wenn beide sich nicht einigen können, weil jeder seine eigene Vorstellung hat muss zwangsläufig einer nachgeben, sonst wird sich kein Name finden lassen.
Es sollten realistische Vorschläge sein. Und immer noch Namen, mit denen sich Kinder nicht schämen müssen.
Wenn ihr es nicht schaffen wuerdet, einen Namen zu finden, mit dem ihr beide leben koennt, wie wuerde es dann in Sachen wie Ernaehrung und Erziehung aussehen?!
Nutzt die 2-3 Jahre weise.
Wir haben ja schon ein Kind das wir gemeinsam erziehen. Das bekommen wir ganz gut hin. Es ist halt nicht mein eigenes Kind, deshalb kenne ich mich mit der Namensgebung nicht aus und hab lieber einmal nachgefragt.
beide haben das selbe mitbestimmungsrecht!!!!
Es braucht auch kein gemeinsames Sorgerecht. Es reicht, im Kopf reif genug zu sein, dass man in einer Beziehung keine Alleingänge macht oder durchsetzen will.