Hartz 4: Geldgeschenk von Oma zu Geburtstag und weihnachten und wieder Geburtstag ein problem?
Hallo,
Ich habe für kommenden Monat den Weiterbewilligungs Antrag beim Jobcenter abgegeben. Bekam ein Schreiben das ich nun von den letzten 6 Monaten die Kontoauszüge vorzeigen soll bevor die weiterbewilligung weiter geprüft wird. Ansicht kein Problem. Nur jemand sagte mir dann das villt die Geldgeschenke meiner Großmutter ein Problem sind. Sie überwies mir letztes Jahr oktober 50€ zu meinem Geburtstag. Dann 100€ zu Weihnachten für meine Tochter und im Januar überwies sie mir für meine Tochter auch 50€ für den Geburtstag meiner Tochter. Meine Grossmutter lebt ca 100km weit von uns entfernt und konnte es durch Corona mir nicht so geben. Deswegen überwies sie es mir einfach. Ich habe vorher keine Ahnung davon gehabt und mir dabei nichts gedacht. Und sie mir es halt nicht persönlich geben konnte da durch Corona die 15 km Begrenzung in ihrem Ort war und wir auch sowieso jeweils keine Autos haben um so weit zu fahren.so oder so. Kann das Jobcenter mir jetzt probleme machen? Ich hatte nie Probleme mit dem Jobcenter und soll auch das 1.mal von 6 Monaten meine Kontoauszüge vorzeigen... Was nun? Ich habe nichts angegeben gehabt mit weihnachten, Geburtstag usw weil ich auch einfach unwissend war. Und ich verschiedene Meinungen gehört habe seit ich gesagt bekommen habe das es villt zu viel geld war. Kann jemand was dazu sagen? Ich hab jetzt ein wenig Panik. Danke!
4 Antworten
Grundsätzlich werden Hartz IV Beziehern sämtliche Einnahmen und Vermögenswerte auf die Leistungen des Jobcenters angerechnet. Es gibt jedoch Ausnahmen – Wenn die Anrechnung grob unbillig wäre, darf die Einnahme nicht als Einkommen angerechnet werden.
Das Sozialgericht Düsseldorf stellte sich im Sommer 2017 auf die Seite eines Hilfebedürftigen und urteilte, dass das Taschengeld i. H. v. monatlich 50 Euro, welches er von seiner Großmutter erhielt, nicht auf seinen Bedarf angerechnet werden darf.
Ausführliche Informationen findest du hier:
Tipp: Da aufgrund von Corona eine persönliche Übergabe der Geldgeschenke nicht möglich war, sind die Überweisungen ebenfalls gerechtfertigt und dürfen nicht angerechnet sein.
In dem Beitrag findest du auch ein Aktenzeichen, auf das du dich berufen kannst.
Tipp: Sollte das Jobcenter die Überweisungen anrechnen, musst du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen! Dazu hast du 4 Wochen nach Erhalt Zeit.
Das Jobcenter interessiert sich für jeden Geldeingang. Als SGB II Empfänger darfst Du aber jeden Monat eine gewissen Betrag zusätzlich erhalten. Die Grenze liegt bei ??? ich glaube so um 100 Euro, mußt dich mal selbst im Internet auf der Seite der Bundesagentur schlau machen. Jeder Eingang muß angegeben werden, damit nicht der Verdacht des Betrugs aufkommt.
Kann das Jobcenter mir jetzt probleme machen?
Nicht wirklich, denn:
"Geldgeschenke bei feierlichen Anlässen wie Geburtstagen oder Weihnachten sind davon nicht betroffen."
Bis zu 50€ ... alles da drüber wird angerechnet.