Hartz 4: Geldgeschenk von Oma zu Geburtstag und weihnachten und wieder Geburtstag ein problem?

4 Antworten

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Hartz IV Urteil: 50 Euro Taschengeld von Oma sind anrechnungsfrei

Grundsätzlich werden Hartz IV Beziehern sämtliche Einnahmen und Vermögenswerte auf die Leistungen des Jobcenters angerechnet. Es gibt jedoch Ausnahmen – Wenn die Anrechnung grob unbillig wäre, darf die Einnahme nicht als Einkommen angerechnet werden.

Das Sozialgericht Düsseldorf stellte sich im Sommer 2017 auf die Seite eines Hilfebedürftigen und urteilte, dass das Taschengeld i. H. v. monatlich 50 Euro, welches er von seiner Großmutter erhielt, nicht auf seinen Bedarf angerechnet werden darf.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.hartziv.org/news/20190107-hartz-iv-urteil-50-euro-taschengeld-von-der-oma-sind-anrechnungsfrei.html

Tipp: Da aufgrund von Corona eine persönliche Übergabe der Geldgeschenke nicht möglich war, sind die Überweisungen ebenfalls gerechtfertigt und dürfen nicht angerechnet sein.

In dem Beitrag findest du auch ein Aktenzeichen, auf das du dich berufen kannst.

Tipp: Sollte das Jobcenter die Überweisungen anrechnen, musst du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen! Dazu hast du 4 Wochen nach Erhalt Zeit.

Das Jobcenter interessiert sich für jeden Geldeingang. Als SGB II Empfänger darfst Du aber jeden Monat eine gewissen Betrag zusätzlich erhalten. Die Grenze liegt bei ??? ich glaube so um 100 Euro, mußt dich mal selbst im Internet auf der Seite der Bundesagentur schlau machen. Jeder Eingang muß angegeben werden, damit nicht der Verdacht des Betrugs aufkommt.


Kann das Jobcenter mir jetzt probleme machen?

Nicht wirklich, denn:

"Geldgeschenke bei feierlichen Anlässen wie Geburtstagen oder Weihnachten sind davon nicht betroffen."

https://www.hartz4.org/geldgeschenke/

Bis zu 50€ ... alles da drüber wird angerechnet.