Hartz 4 Empfänger als Nachmieter?
Hallo Leute ich brauche dringend euren Rat,
Ich wohne zur Zeit mit meiner Exfreundin und ihrem Hund in einer Wohnung (ca. 65 Quadratmeter). Sie bezieht Hartz 4 und ist noch in ihrer alten Wohnung gemeldet. Die Wohnung steht aber leer. Die Wohnung in der wir zur Zeit zusammen leben ist auf meinen Namen gemeldet. Nun zu meiner Frage, könnte sie die Wohnung übernehmen bzw. Notfalls mit einer Freundin die im ersten Lehrjahr ist (Ausbildung). Ich will hier nämlich schnellstmöglich raus.
Ist eine Altbau Wohnung mit ca. 65 Quadratmeter. Miete beträgt 450 warm.
Vielen Dank schonmal im voraus.
7 Antworten
In den meisten Gemeinden (siehe diese Liste und frage am besten deine Gemeinde) sind 450,- € warm für einen Single nicht mehr angemessen. Aber in wohl allen Gemeinden, wenn darin zwei Singles wohnen und deine Ex nur noch 225,- zahlen muss - oder auch 300,- oder so, falls sie ein größeres Zimmer bewohnt.
Die kannst deiner Ex einen Untermietvertrag anbieten, oder deiner Ex und deren Freundin zusammen, oder jeder einen einzelnen Untermietvertrag. Deine Ex muss dann dem Jobcenter den Untermietvertrag zeigen, damit das diese Kosten übernimmt.
Ob dein Vermieter dies dir erlaubt, wäre die nächste Frage. Aber vielleicht ist der damit einverstanden, dass deine Ex dein Nachmieter wird, und die dann an ihre Freundin untervermietet.
Oder die Ex und deren Freundin werden gemeinsam Hauptmieter deiner Wohnung.
Gruß aus Berlin, Gerd
Sie bezieht Hartz 4 und ist noch in ihrer alten Wohnung gemeldet. Die Wohnung steht aber leer.
Das sollte sie dringend ändern, da das Jobcenter mutmaßlich noch für die alte Wohnung zahlt und sie dadurch keinen Leistungsanspruch mehr hat (da sie mutmaßlich für das JC nicht mehr erreichbar ist).
Sie muß beim Jobcenter schnellstmöglich die Informationen über ihre Wohnsituation korrigieren.
Ob sie die jetzige Wohnung anschließend "übernehmen" kann, wird sich zeigen.
Der Vermieter entscheidet das.
Dein Vermieter entscheidet wer die Wohnung bekommt.
"Übernehmen" geht also gar nicht.
Du musst ganz normal kündigen und sie hat in der Wohnung dann nichts mehr zu suchen.
Nein zu groß und zu teuer für sie Alleine!
Auch hast du das nicht zu entscheiden sondern der Vermieter!