Würdet ihr, wenn ihr Vermieter wärt, an Hartz 4-Empfänger vermieten ?

Das Ergebnis basiert auf 30 Abstimmungen

unter bestimmten Voraussetzungen : 43%
ja 37%
nein 20%

27 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja , würde Ich, denn Du kannst mit allen Menschen angehen. Die Hartz-IV- ler, die ich kenne, sind unverschuldet in diese Situation geraten. Sind ordentliche Menschen, die ihre Miete regelmäßig bezahlen und wissen, wie man sich benimmt.

unter bestimmten Voraussetzungen :

.... nicht mehr so gerne, die Forderungen sind immens ohne Möglichkeit auf >Zahlung.

unter bestimmten Voraussetzungen :

Grundsätzlich ja, aber da muss der erste Eindruck ausschlaggebend sein. Außerdem muss geregelt werden, dass das Mietgeld direkt beim Vermieter ankommt & nicht erst beim Mieter selbst, der dann damit ggf. machen kann, was er will.

Mit einem "seriös wirkenden", "alteingesessenen" Familien entstammenden jungen Paar Mitte 20 ist die Baugenossenschaft hier mal böse eingegangen, da gab es nur Terz und Partylärm.. während in den drei Blöcken, die "sozial Schwache" bewohnen, kaum Klagen zu verzeichnen sind und es reibungslos abläuft. 

Man kann in Menschen nicht reinschauen & ein gewisses Restrisiko bleibt immer.

RabonaFake  21.08.2017, 10:52

Die Reglung, dass das Geld direkt an den Vermieter gezahlt wird, kann der Mieter ohne jegliche Zustimmung des Vermieters widerrufen.

nein

Ich vermiete grundsätzlich an keinem der sein Lohn nicht aus ehrlicher und seriöser Arbeit bekommt. Zudem muss das Gehalt mindestens das dreifache der Kaltmiete betragen, damit ich mir Sicher sein kann, dass es nicht zu finanziellen Engpässen kommt. Wer sich ein bestimmten Lebensstandart leisten kann dem kann ich auch zumuten, dass er sorgfältig mit meiner  Wohnung umgeht. 

EinGast99  21.08.2017, 08:20

und kündigst Du auch, wenn Dein Mieter arbeitslos wird oder länger krank? Immerhin hat er dann ja die Voraussetzungen nicht mehr?

christl10  21.08.2017, 10:48
@EinGast99

Das ist kein Kündigungsgrund! Du solltest Dich besser informieren, bevor Du solch einen Unsinn schreibst. 

EinGast99  22.08.2017, 08:52
@christl10

Ich weiß, dass das kein Kündigungsgrund ist. Es war auch nur eine Frage. Immerhin nimmst Du ja nur solvente arbeitende Mieter.

weron500500  11.08.2020, 17:11
@christl10

Bist ja ganz schön böse auf die Welt. Sowas wie dich würde ich mal besuchen kommen ;)

unter bestimmten Voraussetzungen :

Ich würde mir den oder die Bewerberin ansehen und mit ihm/ihr sprechen, um zu erfahren, warum es dazu kam. Wichtig aber wäre mir ein gepflegter und niveauvoller Mensch. Typ 'Feinripphemd mit Bierflasche' und primitiver Ausdrucksweise käme mir nicht in die Wohnung.

Das wäre aber auch der Maßstab, den ich auch an Nicht-Hartz IV-Empfänger richten würde.