Handyvideo als Beweis für Nötigung im Straßenverkehr?

7 Antworten

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung sind Straftatbestände... also ich denke da ist das Handy scheiß egal, du kannst ja auch wenn du eine Straftat oder so beobachtest bzw. Gefahr siehst die Polizei/Feuerwehr usw. informieren über 110/112.

Inwieweit die Vergehen zusammengefasst werden oder nicht, entscheidet sich, wenn A Anzeige erstattet. Normal wäre eine Betrachtung als Zusammenfassung.

A kann ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen, weil er das Mobiltelefon in der Hand hielt und nicht in einer Halterung nutzte.

SebVegas 
Fragesteller
 06.08.2020, 10:28

Hey du bist ja scheinbar Community Experte. Bist du Anwalt, oder hast du viel Erfahrung in solchen Fällen?

Also wäre es cleverer keine Anzeige zu stellen, da man sich sonst ein Eigentor schießt richtig?

Gibt es nicht auch Situationen in denen das öffentliche Interesse überwiegt und über die Ordnungswidrigkeit des Handys am Steuer hinweg gesehen wird, oder wird A dafür auf jeden Fall belangt, wenn er die Anzeige stellt? 

Muss B beweisen, dass er das Handy in der Hand hielt und es nicht in einer Halterung war?

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MatthiasHerz  06.08.2020, 10:52
@SebVegas

Ich habe genug Lebenserfahrung, um so eine Situation beurteilen zu können.

A sollte mit (s)einem Rechtsanwalt, z. B. innerhalb einer Rechtsberatung absprechen, ob eine Anzeige sich lohnt oder nicht.

Ich hätte B angezeigt, der andere in so einer Weise nötigt, den Anruf aber schon zur Tatzeit getätigt, allerdings befindet sich mein Mobiltelefon unterwegs in einer Halterung.

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SebVegas 
Fragesteller
 06.08.2020, 10:58
@MatthiasHerz

Aber man muss doch in so einem Fall nicht zwingend zur Tatzeit anrufen oder?

Vor allem möchte A ja dann auch sein Video präsentieren.
Also würde A ja wahrscheinlich eher zur Polizei fahren und B persönlich dort anzeigen? 

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MatthiasHerz  06.08.2020, 11:18
@SebVegas

Was verstehst Du daran nicht, dass sich A zuerst mit einem Rechtsanwalt besprechen sollte?

Wenn A als Fahrer das Mobiltelefon schon zum Filmen in der Hand hatte, was hätte ihn gehindert, direkt die Polizei zu informieren?

Die Gegenpartei B könnte das auch so auslegen, dass der Vorgang unter erheblicher Eigengefährdung zu dem Zweck aufgenommen wurde, ihn im Internet zu veröffentlichen.

Ob eine Anzeige sich unter den gegebenen Umständen lohnt, weiß der schon erwähnte Anwalt bzw. er wird es herausfinden.

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Wird jede tat einzeln bestraft, also das Abbremsen, das langsame fahren und der Spurenwechsel, oder gilt das als ein Vergehen?

Klassische Tateinheit, also ein Vergehen.

Schießt sich der A ein Eigentor, da er faktisch zugibt, dass er während der Fahrt am Handy war?

Sofern das Handy in der Hand gehalten wurde kann ein Bußgeld fällig werden. War es in einer Halterung befestigt normalerweise nicht.

Allerdings weiß ich nicht ob es den Aufwand lohnt. Zum einen muss der Fahrer ermittelt werden und zum anderen muss dein Video als Beweismittel taugen. Das kann ich schlecht einschätzen ob es im Zweifel einem Richter reicht. Wenn nicht bliebe einzig dein Zeugenaussage.

Mein Tipp: Mund abwischen und entspannt weiter fahren.

SebVegas 
Fragesteller
 06.08.2020, 07:43

Das handy wurde von dem A in der Hand gehalten.

Hast du damit zufällig in irgendeiner Form Erfahrung, vielleicht beruflich?

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Schießt sich der A ein Eigentor, da er faktisch zugibt, dass er während der Fahrt am Handy war?

Auf den A könnte nach §23 StVO auch eine Strafe zukommen, da er das Handy während der Fahrt in der Hand hatte.

SebVegas 
Fragesteller
 06.08.2020, 07:35

Also würde sich das Anzeigen der Tat aufgrund der Verhältnismäßigkeit wohl nicht lohnen nehme ich an.

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SebVegas 
Fragesteller
 06.08.2020, 07:37
@SebVegas

Hast du damit zufällig Erfahrung oder machst das beruflich?

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Jackson4524  06.08.2020, 08:07
@SebVegas

Ich persönlich würde darüber hinwegsehen, wenn der Beschuldigte nen guten Anwalt hat, wird es für so einen eher kleineren Straftatbestand einfach ein stressiger Aufwand. Wenn B durch sein Fahrverhalten eine erhebliche Gefährdung dargestellt hätte, einen Unfall verursacht hätte oder aufgrund von Trunkenheit Schlangenlinien gefahren wäre, also immer nach links und rechts ausscheren würde oder der gleichen, würde es sich eher lohnen. Da ist auch von der Gewichtung der Verstoß des A gegen §23 StVo deutlich geringer. Optimal wäre es natürlich, wenn das Handy in einer Halterung befestigt wäre oder sogar eine Dashcam das Geschehen aufgenommen hätte.

Und natürlich muss dann noch ermittelt werden, wer der Fahrzeugführer ist. Und ob dieser auch der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Weil es kommt ja durchaus mal vor, dass ein Auto mal nicht von dem Eigentümer, sondern beispielsweise von einem Freund, Familienmitglied oder Bekannten verwendet wird.

Und ob das Video zugelassen wird, ist auch so ne Sache. In dem Fall vermutlich aber schon. Private Videos können vor Gericht durchaus zur Beweiserhebung verwertet werden.

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Jackson4524  06.08.2020, 08:12
@SebVegas
Hast du damit zufällig Erfahrung oder machst das beruflich?

Ich weiß, dass gute Anwälte einen richtig aus der Scheiße ziehen können und das Leben des Geschädigten zur Hölle machen können.

Habe aber weder als Täter, noch als Geschädigter Erfahrungen mit Rechtsanwälten :)

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Er muss ja nicht zugeben, dass er das geschossen hat. Kann ja sagen, er hatte jemanden dabei, der aber nur zufällig mitgenommen worden war.

Ein Video darf natürlich eingereicht werden, und es muss dann je nach Fall entscheiden werden, ob es genutzt werden darf.

Scamander1926  06.08.2020, 10:14

Es ist denke ich nicht besser jemanden auf dem Schoß zu haben, der das ganze filmt als es selber zu filmen. Man kann sicher erkennen von welchem Platz aus das Video aufgenommen wurde.

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