Handyvertrag Mediamarkt widerrufen?

5 Antworten

Erstmal danke für die vielen Antworten.

Zu den Liefertermin sagte er mir voraussichtlich 1.8.16.. Im Mobilfunkauftrag steht unter Mindestlaufzeit (24 Mon., Akt.: 01.08.2016)

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht :

2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn der ausgefüllte
Kundenantrag mobilcom-debitel zugeht und dieser
von mobilcom-debitel schriftlich bestätigt wird,
spätestens jedoch mit Bereitstellung der Leistung durch
mobilcom-debitel.

Für mich klingt das jetzt so das dieser Vertrag noch nicht zustande gekommen ist, da ich ja keine SIM Karte bekommen habe und die auch noch nicht aktiviert wurde. Ich denke auch das er diese Formulare die ja noch nicht komplett unterschieben sind, (Empfangsbestätigung: SIM und Handy) nicht eingereicht hat. Aber sicher bin ich mir nicht. 

Die wesentliche Frage ist, ob Du auch den Vertrag unterschrieben hast. Wenn ja, kommst Du da eigentlich nicht mehr raus, da es ja kein Fernabsatz war (zB Internetbestellung). Dass das Gerät nicht lieferbar ist, ist davon unabhängig.

Ifm001  20.07.2016, 10:20

Ein Vertrag wird nicht(!) durch eine geleistete Unterschrift geschlossen. Es gibt in Deutschland nur sehr wenige Sonderfälle wie z. B. beim Hauskauf.

Für den vorliegenden Fall gilt: Die Unterschrift sagt nicht viel aus. Insbesondere ist hier noch der Vermittlungsvertrag zu beachten, den es zusätzlich zum Mobilfunkvertrag und den Kaufvertrag zum Handy gibt.

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Zwei übereinstimmende Willenserklärungen ergeben einen Vertrag - es ist also unerheblich, ob das Smartphone erst in einem Monat lieferbar ist.

Das zweite Problem ist, dass Du den Mobilfunkvertrag nicht mit MediaMarkt abgeschlossen hast, sondern mit einem Provider und MediaMarkt diesen Mobilfunkvertrag nicht im Auftrag des Providers kündigen kann.

So wie ich das sehe kommst Du da nicht so einfach raus.

Ifm001  20.07.2016, 07:09

Humbug. Wenn über den Lieferzeitpunkt gar nicht gesprochen wurde und es da stillschweigend unterschiedliche Vorstellungen über den Lieferzeitpunkt gibt, sind die Willenserklärungen erstmal nicht mehr übereinstimmend. Hier ist zu prüfen, ob es ggf. als vertragliche Nebenplicht ausreicht, wenn der Verkäufer einfach auf später vertröstet.

Auch der Mobilfunkvertrag ist von rechtlicher Seite dann kein Problem mehr. Das geht zu Lasten des Verkäufers.

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Ein Widerrufsrecht hast Du beim Offline-Kauf nicht, es sei denn, der Laden wirbt mit sowas oder es wurde individuell vereinbart. Man kann höchtest über den Rücktritt von Vertrag wegen Nichterfüllung u. ä. nachdenken.

Ob das möglich ist, kommt darauf an, was bezüglich des Lieferzeitpunkts implizit oder explizit vereinbart ist. Hat der Verkäufer vor dem Kauf was über die Lieferfähigkeit gesagt? Ggf. solltest Du den Ablauf etwas skizzieren.

Was steht denn in den Vertragsbedingungen für genau diesen Fall?