Handy wurde von Lehrer kaputt gemacht!

11 Antworten

Du kannst natürlich eine Anzeige erstatten.

Die Frage ist, ob der Lehrer das Recht hat, ein Handy - Dein Eigentum - einzuziehen.

Es gibt eine Menge Rechtsvorschriften, die im Polizeialltag häufig relevant sind. Da wird ganz deutlich zwischen Sicherstellung, Beschlagnahme und amtlicher Verwahrung unterschieden.

Die Frage ist also, ob ein Lehrer das einfach darf. Auch wenn er sich auf die Schulordnung beruft, gibt ihm das keineswegs mehr Rechte als einem Polizeibeamten im Dienst.

Eine Lösung und mit Sicherheit auch hinreichende Regelung wäre es, die Nutzung von Smartphones/Handys zu untersagen.

freundliche Grüße

Martin

Havege  20.02.2013, 15:08

Die Frage ist, ob der Lehrer das Recht hat, ein Handy - Dein Eigentum - einzuziehen.

Ja das darf er. muss es aber bei Unterrichtsende wieder zurück geben.

Es gibt eine Menge Rechtsvorschriften, die im Polizeialltag häufig relevant sind. Da wird ganz deutlich zwischen Sicherstellung, Beschlagnahme und amtlicher Verwahrung unterschieden.

Schmeißt du einfach nur gerne mit Wörtern um dich welche mit dem Thema nichts zu tun haben?

Eine Lösung und mit Sicherheit auch hinreichende Regelung wäre es, die Nutzung von Smartphones/Handys zu untersagen.

Das wird auch der Fall sein wie an den meisten deutschen Schulen.

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Kommt drauf an, wie es in der Schulordnung geregelt ist. Gilt Handyverbot, kommt auch für entstandene Schäden niemand auf. Dann hättest du es ja nicht mitnehmen brauchen.

Das einziehen von Gegenständen sind als Ordnungs- oder Erziehungsmaßnahme erlaubt und auch rechtens. In BW ist dies z. B. im § 23 Abs. 2 SchG BW geregelt. Folglich ist dies als solches schon mal nicht strafbar.

Grundsätzlich musst du es beweisen das der Lehrer dein Handy beschädigt hat! Was in meinen Augen unmöglich ist und die Anzeige damit aus Gründen der fehlenden Beweise fallen gelassen wird.

damit hat er sich ja selbst verraten !!!

" Als ich das Handy hatte war es noch ganz in Ordnung" und danach war es ja laut dir beschädigt. Das heißt ja das es kaputt ging in der Zeit als er es hatte.

Gehe mal zu deinem Rektor und rede mal mit ihm, den vom Rechtlichen her, muss er den Schaden bezahlen. Aber gleich zur Polizei ohne andere MItteln würde ich nicht machen, du kannst ja mal drohen

denke wenn du deine ellis mit ins boot holst ist es ausreichend... wenn es wirklich so abgelaufen ist dann wird dein lehrer einsichtig sein... ansonsten drohst du ihm damit und wenn das auch nicht klappt gehst du zu polizei ..... aber du solltest zeugen haben die bestätigen können, dass dein handy heile war als du es ihm gegeben hast...