Handy über Nacht einkassieren illegal?

11 Antworten

um die Uhrzeit zu checken

Ich bin mir sicher, dass du nicht bloß die Uhrzeit gecheckt hast, denn so schnell kann ein Lehrer dann nicht bei dir sein und dir das Gerät aus der Hand reißen.

Deine Eltern können jederzeit in die Schule und das Handy einfordern. Wenn deine Erziehungsberechtigen nicht einverstanden sind, kann das Handy nicht einbehalten werden.

Wenn du schwarz fährst, ist das trotzdem deine Schuld, denn du bist ja in den Bus/Zug ohne Fahrkarte eingestiegen. Du hättest also gleich im Sekretariat sagen müssen, wenn sie dein Handy einbehalten, dann musst du deine Eltern anrufen, weil du kein Geld hast und sonst nicht nach Hause kommst.

wenn z.B ein Brand bei mir zu Hause stattfand oder ich entführt werde.

Dann kann immer noch das Sekretariat informiert werden. Und wenn du entführt wirst, ist glaube ich Erreichbarkeit dein kleinstes Problem, die werden dich nämlich als allererstes auf ein Handy durchsuchen und es auf der Autobahn aus dem Fenster werfen.

Returnal  13.09.2023, 16:21
Ich bin mir sicher, dass du nicht bloß die Uhrzeit gecheckt hast, denn so schnell kann ein Lehrer dann nicht bei dir sein und dir das Gerät aus der Hand reißen

Ist mir auch schon ziemlich oft passiert...

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Das ist erlaubt. Ansonsten müssen deine Eltern ein Brief schreiben, dass die mit deren Einverständnis das Handy dir ohne deren Anwesenheit geben können.

Es gibt dazu keine einheitliche Rechtsprechung. In einem Fall wurde das Verhalten der Schule als vertretbar eingestuft und der Kläger (Eltern des Schülers) haben den Prozess verloren. Das lag aber vor allem an ihrer Begründung. Mit dieser ging der Richter nicht mit. Hätten die Eltern anders argumentiert, hätten sie den Fall vielleicht gewonnen.

Du argumentierst hier ähnlich unsinnig. Würde ein Anwalt Euch auf diese Weise vor Gericht vertreten, wären die Erfolgsaussichten ebenfalls gleich nur.

Im Allgemeinen gilt, die Handynutzung darf auf dem Schulgelände untersagt und ein Verstoß dagegen kann geahndet werden. Aber die Ordnungsmaßnahme muss verhältnismäßig sein. Da die Handynutzung außerhalb von Schulen nicht verboten ist, darf die Schule dies auch nicht verhindern. Das tut sie aber, wenn sie das Gerät über die reine Schulzeit hinaus einbehält. Und wie Du richtig sagst, wird die Geräte heute so vielseitig genutzt - Beispiel: Schülerticket -. dass der Bewältigung des Alltag dadurch eingeschränkt sein kann. Das muss dann aber auch tatsächlich so sein. Mit “könnte“ überzeugt man keinen Richter. Der Schaden, der durch die Wegnahme entstanden ist, muss real sein.

Wie sich die Übergabe des Handys genau angespielt hat, kann ich nicht beurteilen, aber die Herausgabe kann nur gefordert und das Handy nicht einfach weggenommen werden. Zwischen Herausgabe und Wegnahme besteht ein rechtlicher Unterschied. Ich rate immer dazu, dass Handy nicht freiwillig herauszugeben, weil dies einem Schuldeingeständnis gleichkommt. Die Androhung einer Strafe bei Weigerung, ist eben keine freiwillige Herausgabe mehr.

Nun ist die Frage, wie reagieren Deine Eltern darauf? Gehen sie brav in die Schule und lassen sich das Handy geben, dann bleibt alles beim Alten. Die Schule wird beim nächsten Mal wieder so vorgehen.
Gegen ein solches übergriffiges Verhalten der Schule wehrt man sich üblicherweise, aber richtig.

Gruß Matti

Ja, das ist erlaubt. Deine Schule kann verlangen, dass deine Eltern das Telefon abholen.

naitram22  13.09.2023, 15:20

Das stimmt nicht. Es gibt kein Gesetz, dass das eindeutig erlaubt. Eine Schule darf das Handy nur eine angebrachte Dauer behalten, das heißt für die Schulstunde vielleicht, aber nicht über Nacht. Ist schließlich immer noch Eigentum vom Schüler.

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Xearox  13.09.2023, 15:36
@naitram22

Es gibt Gerichtsurteile dazu, dass die Lehrer das dürfen.

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naitram22  13.09.2023, 15:43
@Xearox

Wie gesagt, nur eine angemessene Zeit, was höchstens für den Schultag vielleicht ist. Nicht über nacht.

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Xearox  13.09.2023, 15:44
@naitram22

Wenn der Lehrer das Telefon an die Eltern herausgeben muss, dann geht das nur am nächsten Tag oder am gleichen Tag, sofern die Eltern Zeit haben.

Das sind Erziehungsmaßnahmen.

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