Handy Eigentümer ich oder Ex Freundin?

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Hallo,

da du der Eigentümer bist, der Vertrag auf deinen Namen läuft und der Vertrag am Laufen ist, ist Sie verpflichtet dir das Handy zu geben, wenn du es verlangst. Dabei spielst es keine Rolle, dass Sie mal gezahlt hat. Anders wäre es, wenn du keinen Vertrag mehr hättest und es Ihr geschenkt hast. Dann selbstverständlich nicht.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du bist der Eigentümer, sie ist die Besitzerin. Du hast also einen höheren Rang als sie und kannst als Eigentümer auch machen was du willst, AUßER es war eine Geschenk, dann sieht die Rechtslage schon anders aus. Da sie es aber eig. bezahlt ist es wieder komplizierter, frag am besten den Handyladen wo du den Vertrag abgeschlossen hast.

ismiregal7777  20.12.2018, 02:18

Das mit dem bezahlen spielt keine Rolle und da das Handy ein Teil des Vertrags ist, spielt es auch keine Rolle, wenn er ihr das Handy „geschenkt“ hat.
Man kann doch keine Verträge verschenken. 😅

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Wenn du es ihr geschenkt hast, ist das ein Schenkungsvertragm durch den das Eigentum auf sie überging, selbst wenn das Handy noch nicht abbezahlt war. Heißt theoretisch ist sie Eigentümerin, du jedoch weiterhin zum Zahlen verpflichtet.

Dein Vertrag = Dein Handy. Es nicht rausgeben = Unterschlagung. Polizei rufen, die nimmt es ihr notfalls mit UZWG weg, um es Dir zu übergeben.
Es wäre dumm, es ihr zu überlassen; alles, was sie damit macht musst DU zahlen, mit allen Konsequenzen!

Sie ist der Besitzer. Du hast kein Recht, ihr das Handy wegzunehmen, nur aufgrund eines Verdachts