Hallo,Wir wollen unserer Enkelkind Taufen lassen aber der Freund von meiner Tochter ist dagegen.Kann Er Sie daswegen einzeigen und Sie eine Geldstrafe bekommen?

11 Antworten

hallo,

ich weis nicht genau, wie es bei der evangelischen Kirche ist, aber ich denke sehr ähnlich, wie bei der katholischen. 

Eine Taufe wird ja in einem Pfarrbüro bzw. beim Pfarrer angemeldet. Dafür wird eine Taufanmeldung ausgefüllt, die die Erziehungsberechtigten unterschrieben müssen.

Wenn Sie als Großeltern keine Erziehungsberichtigten sind, haben Sie keine Möglichkeit das Kind taufen zu lassen.

Auch muss die Anmeldung von beiden Erziehungsbrechtigten unterschrieben werdern, d.h. der Kindvater muss seine Zustimmung geben.

Auch die Kindmutter darf das Kind nicht ohne Einwilligung des Kindvaters taufen lassen.

Ich würde da das Gespräch mit dem Pfarrer suchen, vielleicht kann er mit dem Kindvater reden und man findet einen Kompromiss.

Da ihr die Großeltern seid, geht es euch nichts an, ob die Eltern das Kind taufen lassen oder nicht. In meiner Familie gab es auch Leute die meinten, dass wir unseren Nachwuchs taufen lassen müssten.

Ich habe den betreffenden Personen klar gemacht, dass wenn sie an einen imaginären Freund glauben dieses für mich in Ordnung ist, man mich bitte aber von solchen Dingen verschonen möge. Da ich der Taufe außer ein wenig Brimborium nichts beimesse, würde ich sicherlich nicht auf dem Klageweg versuchen die Sache zu klären, sondern würde bei einer ohne unsere Zustimmung durchgeführten Taufe, einfach den Kontakt abbrechen und dem Kleriker einen "freundlichen" Brief schreiben, was ich davon halte und dass er die Formalien gefälligst rückgängig zu machen habe.

das problem ist gar nicht so selten. meine frau arbeitet bei jugendamt und meinte, dass es gewisse punkte gibt, wo man die elterliche sorge ändern kann.

gute chancen hat man, wenn das kind später einmal in einen
konfessionell kindergarten und grundschule gehen soll. wenn in einer gemeinde das kind interigiert werden soll stehen die chancen sehr gut ...

Die Übertragung des Teilbereichs religiöse Erziehung

Sofern sich die Meinungsverschiedenheit nur auf die Taufe bezieht, ist m.E. auch eine Teilübertragung des Sorgerechts zu bekommen.

die jugendämter kennen sich in solchen fällen aus und geben hilfe.

Die Eltern haben das alleinige Sorgerecht, okay. Ihr, als Großeltern könnt zwar eure Wünsche äußern, aber ein Bestimmungsrecht (in Dinge wie beispielsweise Impfung, Wahl der Konfession, Wahl des Kindergartens, Aufenthaltsbestimmung, etc...) habt ihr nicht.

Wie gesagt, ihr könnt eure Wünsche äußern, die Eltern des Kindes können diese Wünsche überdenken und entscheiden dann letztlich selbst. Sind die Eltern sich nicht über eine Entscheidung einig dann müssen sie einen Kompromiss finden mit dem sie beide einigermaßen zufrieden sind.

In diesem Fall hier gehts also um die Wahl der Konfession. Eure Tochter möchte also das das Kind in ihrer Konfession getauft wird - der Kindsvater jedoch ist dagegen. Nun müssen die beiden sich gemeinsam einigen. Ein "über den Kopf hinweg, einfach so heimlich taufen lassen" wäre dem Kindsvater gegenüber unfair. Zudem ist es ein regelrechter Todesstoß für die Beziehung zwischen den beiden (und selbst wenn sie aktuell schon kein Paar mehr sind, es streut zwischen ihnen Unfrieden... und dies wirkt sich wieder negativ auf ihr gemeinsames Kind aus).

Noch etwas zur Konfession... egal welche (gilt letztlich für alle):

Nicht die Taufe/ der Vermerk auf dem Papier macht jemanden zu einem "guten" umsichtigen freundlichen fürsorglichen hilfsbereiten und möglicherweise sogar gläubigen Menschen. Es ist das, was dem Kind in seinem häuslichen und sozialen Umfeld vorgelebt wird. Dadurch wird ein Kind geprägt. Heißt also, auch wenn ein Kind getauft wird, ist dies noch lange keine Garantie dafür das dieses Kind von sich aus den Glauben an Gott (oder wen man innerhalb dieser Glaubensrichtung auch verehrt) findet und lebt.

Selbst mit Taufe, es besteht grundsätzlich die Möglichkeit das der Nachwuchs (als Heranwachsender oder spätestens irgendwann im Erwachsenenalter) für sich feststellt das entweder eine andere Glaubensrichtung/ Konfession oder sogar garkeine Konfession der eigenen inneren Einstellung am Nächsten kommt.

Nun noch zu den angeblichen Vorteilen einer Religionszugehörigkeit:

Ja, es gibt Kinderbetreuungseinrichtungen die einen kirchlichen Träger haben. Doch die meisten dieser Einrichtungen (also auch die mit kirchlichem Träger) nehmen auch Kinder auf die noch keiner Religion angehören auf dem Papier.

Sollte der Nachwuchs mal im sozialen Bereich/ in der Pflege arbeiten, sich bei einem Haus mit kirchlichem Träger bewerben, dann hat er/sie unter Umständen natürlich bessere Chancen übernommen zu werden wenn er/sie dieser Konfession angehört. Allerdings ist dies heutzutage auch nicht mehr zwingende Vorraussetzung. Letztlich zählt das persönliche Auftreten beim Bewerbungsgespräch und die Abschlussnoten/ die bisherigen Beurteilungen in den Bewerbungsunterlagen.

Ich erachte es als sinnvoll, einem Kind von Beginn an die typischen Werte unserer Gesellschaft beizubringen. Nicht zufällig sind es die gleichen Grundwerte die im christlichen Glauben vermittelt werden. Also solche Sachen wie "du sollst nicht lügen, sei hilfsbereit und gütig, teile mit jemandem der weniger hat, vergib jemand anderem, wertschätze die Flora und Fauna, und und und....". Zusätzlich ist es mir wichtig zu vermitteln das man tolerant ist.

Die Religionszugehörigkeit ist da dann fast nur noch ein kleines Detail auf dem Papier.

Der Nachwuchs wird, mit rund 14 Jahren, sowieso selbständig entscheiden dürfen ob er/sie sich konfirmieren lassen will (oder nicht), ob er/sie weiterhin dieser Konfession angehören möchte oder ob er/sie die Religionszugehörigkeit sogar ganz ändern möchte.

Diese Entscheidung wird der Nachwuchs treffen, egal wie intensiv daheim (und im sozialen Umfeld) sich mit der jeweiligen Religion beschäftigt wird.

Jeder Mensch kann jeden anderen Menschen bei der Polizei anzeigen. Das kann man nicht verbieten. Mir ist allerdings kein Straftatbestand bekannt, der eine Taufe verbieten würde. Folglich würde eine Anzeige im Sande verlaufen und deine Tochter selbstverständlich keine Geldstrafe erhalten.

Ich denke, über die Taufe bestimmen die Sorgerechtsberechtigten, also eure Tochter und der Kindesvater.

Ihr als Großeltern könnt eurer Tochter zwar Empfehlungen aussprechen, habt jedoch kein Mitspracherecht und solltet euch aus der Angelegenheit heraushalten, um Streit zwischen eurer Tochter und dem Kindesvater im Interesse des Enkelkindes zu vermeiden! Denkt an das Kind, nicht an euch!!!