Hallo, ich bin Hobbynäherin und verkaufe Taschen, Mützen, Schals etc. auf Ausstellungen oder Tag der offenen Türen. Brauche ich hierfür eine Gewerbeanmeldung?

6 Antworten

Wenn du auch noch online verkaufen möchtest, dann brauchst du eh einen Gewerbeschein. Diesen brauchst du aber in deiner aktuellen Lage eh schon. Also geh zum Gewerbeamt und beantrage einen und denk auch dran, ob du dich von der UST befreien lässt beim Finanzamt oder nicht.

Hallo Schages,

wie ich das sehe, hast du eine einfache Frage gestellt und jetzt wirst du mit sehr vielen weiteren Fragen konfrontiert die sich aus einer möglichen Gewerbeanmeldung ergeben.

Zunächst einmal sollte ein Gewerbe erst dann angemeldet werden wenn man sich der Tragweite einer solchen Entscheidung bewußt ist und weiß, was auf einem zukommt.

Gründsätzlich müsstest Du ein Gewerbe anmelden. Allerdings solltest du vorab klären, welche Auswirkungen diese Gewerbeanmeldung auf deine jetzige Situation hat und "lohnt" sich diese Anmeldung überhaupt?

Zu beachten ist u.a.

  • aus welcher Lebenssituation heraus gründest Du (Arbeitslos, Angestellt etc.)
  • welche Kosten entstehen Dir
  • wie sieht deine Preiskalkulation aus
  • etc.

Daher solltest Du dich einmal vor der Gewerbeanmeldung beraten lassen. 

Für deinen geplanten Online-Shop musst du ein (stehendes) Gewerbe anmelden. Für den verkauf deiner Prodkute auf Märkten und Messen solltest du dir eine Reisegewerbekarte holen, weil die Gewerbeanmeldung ja nur für deinen Betriebssitz zuhause gilt.

Und jeder Gewerbetreibende wird Zwangsmitglied in der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Welche dich erwischt kann ich so nicht sagen. Das kommt wohl auf die Formulierung deiner Gewerbeanmeldung an. "Herstellung und Handel von/mit..." ist IHK, "Nähen" eher HwK.

Wenn du Einnahmen aus selbständiger Arbeit erzielst, wäre eine Gewerbeanmeldung anzuraten, sofern du nicht zu den freien Berufen wie Arzt oder Künstler zählst. Aber auch deren Tätigkeit wird steuerlich erfasst. Ich persönlich werde nie wieder ein Gewerbe anmelden, weil mir die ganzen Zwangsmitgliedschaften bis zum Hals stehen.

Ja, selbstverständlich! Viel Erfolg und gutes Gelingen für dein neues Gewerbe!

Schages 
Fragesteller
 22.06.2015, 11:29

Bin ich dann auch automatisch in der Handwerkskammer? Habe das oft gelesen, dass viele dann von denen angeschrieben wurden.

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Mignon1  22.06.2015, 11:51
@Schages

Ich bin mir nicht sicher. Ich denke, der Handwerkskammer müßtest du nur beitreten, wenn dein Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist. Ruf die Handwerkskammer mal an. Dort kann man dir weiterhelfen.

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Geochelone  22.06.2015, 23:31
@Mignon1

Handwerkskammer und Handelsregister.... Diese Begriffe haben absolut nichts miteinander zu tun !

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