Hallo wo kann ich einen Antrag für die Umschreibung per Sondergenehmigung von der Mofa-Prüfbescheinigung auf die Führerscheinklasse AM stellen?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

1. Führerscheinstelle 100%
2. Verwaltungsgericht 0%
3. Ordnungsamt 0%

3 Antworten

Das ist nicht möglich, da eine Mofa Prüfbescheinigung (wie der Name Prüfbescheinigung schon sagt) keine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse AM zulässt.

Willst du also ein Fahrzeug der Klasse AM Fahren, musst du zwangsläufig auch eine Fahrerlaubnisprüfung der Klasse AM ablegen.

Im Volkswortlaut würde man sagen "Eine Mofa Prüfbescheinigung ist kein Führerschein"

Umschreiben ist nicht möglich.

Das geht so gar nicht. Du hast ja bisher nicht einmal eine Fahrerlaubnis. Die Prüfbescheinigung ist ja keine. Da reicht die Begründung, dass man sich nicht auf einem Roller halten kann auch nicht aus.

Es gibt Scooter und ähnliches, die bei Gehbehinderung führerscheinfrei sind (allerdings langsamer als ein Mofa) und ansonsten bleibt dir nur die Möglichkeit den AM zu machen, wobei das schwierig wird, wenn du dich nicht auf einem Zweirad halten kannst) oder du machst später den B, wo AM inbegriffen ist.

ggf wäre es noch eine Möglichkeit den AM auf einem Quad zu absolvieren und ihn dann auf Quad begrenzen zu lassen. (behinderungsbedingt quasi) Da bin ich aber tatsächlich überfragt.
Eine einfache Umschreibung wird aber def. nicht funktionieren

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – alle Klassen bis auf D, ex LKW Fahrerin + Handgas in Ausbil.

Grundlegend gibt es keine Möglichkeit in einer Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas die von Dir hinterfragten Änderungseintragungen vornehmen zu lassen.

Das ist aber auch garnicht nötig, weil es hierbei um eine grundlegende Erlaubnis zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge geht. In dieser Kategorie sind also durchaus Krankenfahrstühle und sogenannte Microcars in der Nutzbarkeit mit der Prüf.-Besch. mit enthalten, wenn sie bestimmte Rahmenbedingungen erfüllen.

Siehe z.B. hier :

https://www.gamma-fahrzeuge.de/fuehrerscheinfreie-fahrzeuge.html