hallo, ich mache gerade einen 12 monatigen Abstinenznachweis für meine MPU, jetzt haben die einfach mein Programm beendet, habe aber definitiv nichts genommen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo angelabug,

ich lese aus deiner Frage heraus das du an einem Drogenabstinenzprogramm über Urin teilnimmst, richtig?

Das Programm wurde abgebrochen weil ein Befund auf Drogen positiv war!?!?

Hast du das Institut gebeten die Rückstellprobe zu untersuchen?

Wenn du definitiv nichts genommen hast (und dich auch nicht ständig in "Kifferkreisen" aufhältst), gäbe es evtl. noch die Möglichkeit (wenn entsprechend Haare vorhanden) deine Abstinenz über eine (zusätzliche) Haaranalyse nachzuweisen...

Gruß Nancy

High angelabug,

Ich hab das auch schon mal durchmachen müssen .Bei 12 Monaten must du ja mit harten Drogen irgendwo erwischt worden sein. Bei mir war gleich der erste Test Positiv auf Dingsbums der geringfügig über den Toleranzbereich ging.

 Also nochmal von vorne.

 Lad doch mal deine Ablehnung der Untersuchung hoch . Dort steht "definitiv"auch wiso und warum. Ich weiß das weil ich eine habe.

Es reicht wenn du ein Schlafmittel mit Diazepam eingenommen hast oder einen Glastisch auf dem Kokain genommen wurde , angefast hast oder du in einem Raum gesessen hast wo Hash oder Gras geraucht wurde. Evtl. hast du ja selber einmal an einen Joint gezogen und es gar nicht gemerkt? 

Achso ob du Drogen über den Magen aufgenommen hast das können die leut von dem Blut bzw. Urin kontrollierendem Institut auch nachvollziehen. Also wenn du behaupten willst "deine Mama hätt dir einen Haschkeks gebacken und hat nix gesagt" wird das wohl nix.

Vieleicht formulierst du dein Anliegen etwas um wenn das mal noch geht weil

irgendwie hat Peterobn schon recht ... ein Abbruch ist immer begründet.

Oder du warst bei irgendwelchen Kuhrpfuschern die es blos auf dein Geld abgesehen haben.

Gruß Klee

PS:: An alle Webcracker meine Rechtschreibung ist nicht Grottenschlecht

Ein solches Programm wird idR nur vorzeitig beendet, wenn du

a) mit den Zahlungen im Rückstand bist

b) eine positive Probe abgegeben hast

c) nicht rechtzeitig zur Probenabgabe erschienen bist oder bei der Abgabe betrogen hast.

Was trifft davon zu?

angelabug 
Fragesteller
 10.08.2016, 11:46

Danke 

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