Hallo, ich habe eine Simson S51 mit 60ccm , mit welchen folgen muss ich bei einer überführung rechnen?

4 Antworten

Das Dingen ist getunt, normal haben auch die nur 50cc. Damit wäre die ABE, somit nicht legal zu betreiben. Rückbau und alles ist im Lot.

Was ist eigentlich so schwer am googeln?

Rechtliche Folgen

Wird man das erste Mal von der Polizei erwischt, wird das Strafverfahren meistens gegen Auflagen eingestellt. Die Auflagen können Verkehrserziehungen oder auch Sozialstunden sein. Die Verfahrenseinstellung richtet sich nach dem Divisionsverfahren. Dies setzt voraus, dass der Täter Einsicht zeigt und sein Tun bereut. Das einzige was die Polizei meistens macht ist, dass sie eine Meldung an die Führerscheinstelle schickt. Bis das Verfahren abgeschlossen und die Auflagen erfüllt sind, ist man für weitere Führerscheinprüfungen gesperrt. Wird man das zweite Mal erwischt, passiert im Prinzip genau dasselbe wie beim ersten Mal, nur dass eine Einstellung nach dem Divisionsverfahren nicht mehr praktiziert wird. Bei einer Verurteilung bekommt man höchstwahrscheinlich weiterhin Sozialstunden auferlegt, jedoch gibt es zusätzlich 6 Punkte in Flensburg. Fällt man bei der Führerscheinbehörde zweimal wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis auf hat das zur Folge, dass man vor Antragstellung einer Fahrerlaubnis zur MPU (Medizinisch - Psychologische - Untersuchung) muss. Die dafür anfallenden Kosten können je nach Bundesland und Stadt von 300 - 700 Euro reichen.

Versicherung und Tuning

Die Versicherung des Fahrzeughalters muss bei einem Unfall den gegenerischen Schaden zahlen, es besteht jedoch eine Ausnahme: Ist nachweislich das Tuning für den Unfall verantwortlich, hat die Versicherung die Möglichkeit, bis zu 5000 € Regressanspruch zurückzufordern. Auch eine Kaskoversicherung muss den entstanden Schaden am Mofa in solch einem Fall nicht zahlen. Aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Versicherungssschutzes und Erlöschen der Betriebserlaubnis nimmt der Fahrer illegal am öffentlichen Straßenverkehr teil, deswegen ist es nicht selten der Fall, dass bei einem Verkehrsunfall, bei dem Personen zu Schaden gekommen sind, hohe Geldstrafen oder monatliches bzw. einmaliges Schmerzensgeld dem Fahrer angehängt werden - im schlimmsten Fall kann sogar eine Gefängnisstrafe drohen, da durch das Tuning fahrlässig gehandelt wurde. Dies kann sogar passieren, wenn den Fahrer nur eine Teilschuld belastet.

(https://de.wikipedia.org/wiki/Mofatuning)

Siehe auch: gutefrage.net/frage/strafen-bei-mofa-tuning

Wenn Du den Motorrad-Führerschein hast, kann man Dir zumindest kein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis vorwerfen. Was bleibt, ist jedoch das Fahren mit fal-schem Versicherungsschutz bzw. falscher Zulassung des Fahrzeugs. Welches Strafmaß Dich hier zu erwarten hat, kann ich allerdings nicht beurteilen.

tedslope 
Fragesteller
 14.11.2015, 17:48

Schade genau das wüsste ich gern . Und warum sollte die ABE erlöschen? Falls ich sie richtig versichere könnte ich doch auch n 125 einbauen oder irre ich mich ?

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derhandkuss  14.11.2015, 17:53
@tedslope

Klar könntest Du die (zumindest rein theoretisch) als Leichtkraftrad zulassen. Doch für ein Leichtkraftrad genügt nun mal keine ABE (mehr). Hierfür muss ein Gutachten für die Erstellung eines Fahrzeugscheins (per Vollabnahme bzw. Einzelabnahme durch den TÜV) angefertigt werden. Denn ein Leichtkraftrad bekommt ja kein (kleines) Versicherungskenn-zeichen mehr, sondern ein großes. Und muss damit dann automatisch auch alle 2 Jahre zum TÜV.

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Das ist Führen eines KFZ ohne Zulassung.