Haftpflichtversicherung abgeschlossen und schon ein schaden?

11 Antworten

In den einzelnen Antworten ist es schon richtig beantwortet. Hier nur noch einmal zusammengefasst:

Wenn die Forderung des Vermieters nach Abschluss der Haftpflichtversicherung auf Dich zukommt , die fragliche "Tat" auch nach Beginn der Versicherung begangen wurde und Du Mietsachschäden auch eingeschlossen hast, dann ist der Fall auch versichert. Ich würde schon einmal bei der Versicherung anrufen (oder bei der Vermittlerin/Vermittler Deines Vertrauens) und den Hergang erzählen. Bekommst Du dann eine schriftliche Forderung mit Begründung und Beleg über die Höhe des Schadens, kannst Du diese beruhigt an die Versicherung zur Prüfung weiterleiten.

Entweder erstattet die Haftpflicht den Zeitwert oder sie wehrt den Schaden für Dich ab. Sollte der Vermieter klagen, übernimmt die Versicherung den Streitfall für Dich. Du bist in jedem Fall auf der sicheren Seite.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Chrizz84  06.08.2021, 22:50

Ich hätte da auch mal eine Frage. Ich bin vor 9 Jahren in meine jetzige Wohnung gezogen. Der Boden in meiner Wohnung lag schon 4 Jahre drin bevor ich eingezogen bin. Sprich der Parkettboden ist jetzt 13 Jahre alt und sah schon bei Einzug nicht so toll aus, dies ist leider im Protokoll etwas anders ausgelegt worden. Mein Vermieter ist leider ein ziemlicher Schauspieler und dazu noch Mega geizig und um keine ausrede verlegen. Da ich damals sehr dringend aus meiner alten Wohnung raus wollte war mir so einiges an der neuen Wohnung egal was ich sonst normalerweise beanstandet hätte. Nun ist es so, daß ich natürlich auch über die Jahre immer mal Besuch hier hatte. Der Besuch hat auch schon mal was auf dem Boden verschüttet aber das konnte man immer schnell beseitigen. Jedoch sind wohl durch das abstellen von Cola Flaschen über die Jahre hinweg hellbraun Kränze im Parkettboden entstand. Jetzt ist die Frage, da der Boden schon 13 Jahre alt ist, ob der Vermieter das bemängeln kann. Denn der Vermieter muss nach spätestens 10 Jahren auf den Mieter zugehen und den Boden generell abschleifen und neu versiegeln lassen. Nach fünf Jahren hätte er noch 50% vom Mieter verlangen können. Sprich 1 Jahr nach meinem Einzug war der Boden fünf Jahre alt. Und wenn der Vermieter damit durchkommen würde z. B vor Gericht würde doch meine Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen oder nicht.

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Bleistein  11.08.2021, 10:00
@Chrizz84

Hallo! Kleiner Tipp vorab: Die Frage/der Thread hier oben ist ja zwei Jahre alt und da ist es nicht ratsam, sich mit einer neuen Frage "dranzuhängen". Das sieht normalerweise niemand. Nur ganz neue Fragen werden auf der Startseite sichtbar. Zu Deiner Frage: Ist aus meiner Sicht ein Grenzfall. Abnutzung alleine ist meines Erachtens zunächst kein Schaden, den ein Vermieter geltend machen könnte. Die Verschmutzung durch Cola-Flaschen dagegen schon. Ob die Versicherung den Schaden übernimmt, hängt auch von der Qualität und dem Tarif der Versicherung ab. In älteren Bedingungen oder billigen Policen könnte so etwas als "Allmählichkeitsschaden" ausgeschlossen sein. Sinngemäß: Du hättest den Schaden durch rechtzeitiges Eingreifen verhindern oder zumindest wesentlich mindern können. Der Schaden ist nicht durch ein einziges Ereignis eingetreten, sondern durch wiederkehrendes Fehlverhalten. Ob das aber so kommt, kann nur die Schadenabteilung der Versicherung beurteilen. Warte einfach ab, ob Du eine schriftliche Forderung zu dem Schaden von Deinem Vermieter bekommst. Und wenn es passiert, leite sie zur Prüfung an die Haftpflicht weiter.

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Du musst schon eine plausible Erklärung abgeben, warum eine Tür "plötzlich" nicht mehr richtig schließt. Das kommt ja nicht von nichts.

Aber grundsätzlich musst du der Versicherung die Möglichkeit geben, den Schaden auch selbst einzuschätzen. Du musst also eine Schadensanzeige aufgeben und darfst dem Vermieter auch keine Zusagen geben.

Wenn du für diesen Schaden nicht haftbar bist, wird der Versicherer auch die unberechtigte Forderung für dich zurück weisen.

Zur Klarstellung für andere Antworten:

Eine Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur Schäden sondern sie wehrt auch unberechtigte Forderungen (auf ihre Kosten) ab.

Nehmen wir dieses Beispiel:

Der Versicherte (der Fragesteller) muss nichts weiter tun als den Schaden bzw. die Schadensforderung der Versicherung mitzuteilen. Und dann prüft die Versicherung. Schickt einen Gutachter evtl. oder gutachtet aufgrund der eingereichten Unterlagen.

Wenn sie dann der Meinung ist der Versicherte hätte den Schaden verursacht dann reguliert sie den Schaden (sofern der Versicherte nicht z.B. absichtlich gehandelt hat) und wenn sie der Meinung ist der Schaden wäre nicht durch den Versicherten entstanden dann lehnt sie die Forderung ab. Wenn in diesem Fall der Geschädigte eine Klage anstrengt dann stellt die Versicherung dem Versicherten (dem Fragesteller) einen Anwalt und übernimmt die Kosten. Wird in dem Prozess zu Gunsten des Geschädigten geurteilt zahlt die Versicherung den Anwalt und den Schaden und verliert der Geschädigte muss er die Anwaltskosten der Versicherung zahlen und bleibt auf seinem Schaden sitzen.

Der Versicherte ist immer fein raus - egal ob Schuld oder nicht er muss nicht zahlen.

Die Haftpflichtversicherung greift nur, wenn Du fahrlässig gehandelt hast. Solange Du also den Schaden an der Tür nicht verschuldet hast, muss der Vermieter zahlen.

Blackmoon1996 
Fragesteller
 13.09.2019, 13:20

Und wenn er mir die Schuld hin schiebt?

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ChristianLE  13.09.2019, 13:23
@Blackmoon1996

Das muss er nachweisen. Wenn einfach nur eine Tür nicht mehr schließt, dann ist das Verschleiß.

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bwhoch2  13.09.2019, 13:54
@Blackmoon1996

Dann ist Deine Privathaftpflichtversicherng dafür da, die Schuld zurück zu weisen. Für die Haftpflichtversicherung ist der Eintritt des Schadensfalls Ausschlag gebend.

Hättest Du z. B. kurz vor Abschluss versehentlich die Tür eingetreten und somit offensichtliches Schadensereignis zeitlich genau zu bestimmen, würde sie nicht bezahlen.

Wirft Dir aber der Vermieter nach dem Abschluss einen Schaden vor, zudem es weder ein bestimmtes Ereignis gibt, noch dass er überhaupt jemals von Dir verursacht wurde, entstand der Verscherungsfall nach dem Abschluss und die Versicherung hat zu leisten, nämlich Schadensabwehr.

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Wenn sie nicht mehr richtig schließt, ist das kein Haftpflicht schaden, sondern Vermieter Sache