Würde ich mit oder ohne E-Scooter Versicherung fahren?

5 Antworten

Der Straftatbestand in §6 PflVG lautet:

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

In deinen Vertragsbedingungen steht, dass der Vertrag mit Annahme des Antrags durch den Versicherer zustande kommt, i.d.R. durch Zusendung des Versicherungsscheins.

Wenn du bereits eine Zahlungsaufforderung erhalten und den Betrag beglichen hast, hat man deinen Antrag wohl bereits angenommen.

Fährst du ohne Kennzeichenplakette bei bestehendem Vertrag, begehst du eine Ordnungswidrigkeit.

Tatbetandsnummer 602118:

Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug ohne gültige Versicherungsplakette auf einer öffentlichen Straße in Betrieb.
§ 2 Abs. 1, § 14 eKFV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 235 BKat
40,00€
schleudermaxe  22.06.2022, 13:47

Hier geht es aber nicht um eine ungültige Plakette, hier geht es um keine, weil es keine gibt. Ohne PlakEtte am Fahrzeug, kein Versicherungsschutz, so auch meine.

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migebuff  22.06.2022, 17:24
@schleudermaxe

§6 PflVG unterscheidet nicht zwischen angebrachter und nicht angebrachter Plakette, sondern zwischen abgeschlossenem und nicht abgeschlossenem Vertrag:

...obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht...

Wenn ein Vertrag besteht, fährt er nicht ohen Vertrag.

Der Fragesteller fährt weiterhin nicht mit ungültiger, sondern ohne gültige Plakette - nachdem er einen Vertrag abgeschlossen hat.

Tatbetandsnummer 602118:

...das Elektrokleinstfahrzeug ohne gültige Versicherungsplakette...

Die Rechtsgrundlagen wurden von mir genannt und zitiert, eine weitere Diskussion darüber kann nicht stattfinden, da du bekanntlich die Ansicht vertrittst, dass eine Straftat entgegen der gesetzlichen Regelung in §6 PflVG vom Vorhandensein bzw Fehlen eines Versicherungskennzeichens bzw -plakette abhängig sein soll, ohne dass du dafür eine Rechtsgrundlage nennen kannst.

Diese Diskussionen führen somit zu nichts, ich werde weiterhin den gesetzlichen Bestimmungen vertrauen, du wirst weiterhin dem Hörensagen deiner Versicherung vertrauen. Der Fragesteller kann letztendlich selbst entscheiden, ob er dir oder dem Pflichtversicherungsgesetz glaubt.

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schleudermaxe  22.06.2022, 19:37
@migebuff

Du willst einfach nicht, kannst vielleicht auch nicht. Ist mit auch egal.

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Plakette am Fahrzeug, ich mache die Spielregeln nicht, andere hier sehen es genauso, von Dir unbeanstandet.

Urteile habe ich auch, hatten wir alles schon mal.

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schleudermaxe  22.06.2022, 19:48
@migebuff

Ich weiß, auch die gelben Abzocker haben keine Ahnung, Zitat:

Ohne gültige Versicherung dürfen Sie jedoch nicht auf die Straße. Diese wird durch das Versicherungskennzeichen – das sogenannte Moped-Kennzeichen - nachgewiesen.

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migebuff  22.06.2022, 21:45
@schleudermaxe
kannst vielleicht auch nicht.

Es war zu erwarten, dass es wieder mit den persönlichen Angriffen losgeht. Das ist scheinbar wiedermal leichter, als Nachweise für die eigenen Behauptungen zu liefern.

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Plakette am Fahrzeug, ich mache die Spielregeln nicht

Es geht hier hier nicht um den Versicherungsschutz, sondern um das Bestehen oder Nichtbestehen des Versicherungsvertrages, welcher den daraus resultierenden Versicherungsschutz regelt. §6 PflVG enthält das Wort "Versicherungsschutz" nicht.

Aber grundsätzlich hast du Recht, du machst die Spielregeln nicht. Die macht seine Versicherung (im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten), und da diese "Spielregeln" auf dem Muster des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer basieren, kennen wir auch deren Wortlaut. Es heißt in den "Spielregeln":

B Beginn des Vertrags und vorläufiger VersicherungsschutzDer Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.

Ich lese hier nichts vom Anbringen der Plakette. Der GDV und seine Versicherung behaupten, der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags zustande. Lügen der GDV und seine Versicherung?

B.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz?Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.

Auch beim (hier nebensächlichen) Versicherungsschutz (nicht ersicherungsvertrag) lese ich nichts davon, dass er durch das Anbringen der Plakette beginnt. Er beginnt "laut Spielregeln" durch die Zahlung des im Versicherungsschein genannten Beitrags, was der Fragesteller bereits getan hat. Lügen der GDV und seine Versicherung also hier schon wieder?

Urteile habe ich auch, hatten wir alles schon mal.

Ich erinnere mich, es ging es um zivilrechtliche Ansprüche, Vollkasko und dergleichen. Bereits damals hatte ich darauf hingewiesen, dass das keine Relevanz für die strafrechtliche Beurteilung hat, welche einzig das Bestehen oder Nichtbestehen des Vertrags unterscheidet, unabhängig davon, ob der im Vertrag geregelte Versicherungsschutz vollumfänglich oder nur gegenüber dem Unfallopfer gilt.

Ohne gültige Versicherung dürfen Sie jedoch nicht auf die Straße. Diese wird durch das Versicherungskennzeichen – das sogenannte Moped-Kennzeichen - nachgewiesen.

Das Thema "Zitate von Internetseiten statt Rechtsgrundlagen" hatten wir ebenfalls schon. Im Übrigen wird hier nur wiedergegeben, was ich ohnehin bereits schon geschrieben habe - er darf ohne Plakette nicht auf die Straße, da sonst die oben genannte Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Bitte beachten: Wenn du der Meinung bist, die Aussagen des GDV und seiner Versicherung seien falsch, so bin ich der falsche Ansprechpartner. Wende dich bitte direkt an die Herausgeber der "Spielregeln".

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schleudermaxe  23.06.2022, 08:42
@migebuff

Ich weiß, bei Dir ist es sinnlos, ist mir auch egal.

Wichtig für mich ist das, was mit der Versicherung vereinbart wird.

Die aus Coburg haben in ihrem Versicherungschein stehen (Ich weiß, das ist eine von den schlechten, und die von den Maklern sind alle besser), Zitat:

Wann der Versicherungsschutz beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. .... außerdem müssen Sie das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht haben.

Somit, keine Plakette an der Rennziege, kein Versicherungsschutz.

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migebuff  23.06.2022, 12:04
@schleudermaxe

Es geht nicht um den Beginn des Versicherungsschutzes, sondern um den Abschluss des Versicherungsvertrags.

§6 PflVG:

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Zeige mir bitte das Wort "Versicherungsschutz". Ich sehe es nicht.

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schleudermaxe  23.06.2022, 13:28
@migebuff

Kannste ja mal testen, ohne Plakette und somit ohne Versicherungsschutz zu fahren, hast ja bestimmt Zeit, auch für den Knast, wenn Du so freundlich darum bittest.

Laut Frage wurde ein Vertrag abgeschlossen, die Plakette fehlt, also besteht kein Versicherungsschutz. Nenne es wie Du es möchtest, ist auch mir komplett egal.

Kann bei einem Schaden fatal ausgehen, ist aber Dir auch bestimmt komplett egal.

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migebuff  23.06.2022, 15:08
@schleudermaxe
Laut Frage wurde ein Vertrag abgeschlossen

Na also, es wird doch allmählich.

Wenn ein Vertrag besteht, wie du jetzt korrekt erkannt hast, kann ihm nicht vorgeworfen werden, ohne bestehenden Vertrag gefahren zu sein - stimmst du mir hier zu?

Wenn ihm nicht vorgeworfen werden kann, ohne bestehenden Vertrag gefahren zu sein, kann er dann den Straftatbestand aus §6 PflVG erfüllt haben, welcher (ausschließlich) das Fahren ohne bestehenden Vertrag unter Strafe stellt?

Wenn man auch die zivilrechtliche Seite betrachten würde, die hier nicht Gegenstand der Fragestellung ist, kann man sich Gedanken darüber machen, ob er ohne Versicherungsschutz fährt. Dazu würde man sich dann beispielsweise die abschließende Aufzählung der sechs möglichen Obliegenheitsverletzungen in der KfzPflVV ansehen und dort nach dem Punkt "Fahren ohne angebrachte Plakette" suchen. Wenn man diesen Punkt dort findet, kann die Versicherung im Schadensfall begrenzt Regress fordern. Sollte dieser Punkt allerdings nicht dort zu finden sein, müsste man wieder rätseln, wie es zur Behauptung kommt, dass sie (entgegen ihrer gesetzlichen Pflicht in §117 VVG) nicht zahlt.

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schleudermaxe  23.06.2022, 16:09
@migebuff

Nö, der Vertrag beginnt mit der Plakette am Fahrzeug.

So lange besteht kein Versicherungsschutz, so lange werden Schäden nicht geordnet.

Ich sollte auch nicht mit einem Kfz fahren, wenn der Versicherungsbeginn erst in vier Wochen vorgesehen ist, Vertrag hin oder her.

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schleudermaxe  23.06.2022, 18:09
@migebuff

Jetzt biste komplett durchgeknallt?

Wesentlich Punkte/Vereinbarungen werden von Dir unterschlagen, die von Dir genannten "Spielregeln" wurden zwischen dem VN und dem Versicherer nicht einmal ansatzweise vereinbart.

Ich bin morgen in Bielefeld, fahre mal vorbei. Ich nehme an, der Jurist hat keine Ahnung.

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migebuff  23.06.2022, 22:00
@schleudermaxe

Selbst wenn ich etwas unterschlagen hätte, was nicht der Fall ist, bleibt noch immer die Kernaussage, dass ein Verstoß gegen §6 PflVG nicht mehr in Frage kommt, sobald ein Vertrag abgeschlossen wurde, und dass der Abschluss eines Vertrags mit einer beidseitigen Willenserklärung zustande kommt, in diesem Fall mit der Annahme des Antrags durch die Versicherung, und keinesfalls erst mit dem Anbringen der Plakette.

Meine Feststellungen wurden bestätigt, deine Vermutungen (ohne Nennung einer Rechtsgrundlage) wurden ausdrücklich als, Zitat, "falsch" eingestuft.

die von Dir genannten "Spielregeln" wurden zwischen dem VN und dem Versicherer nicht einmal ansatzweise vereinbart.

Sofern seine Vertragsbedingungen auf dem Muster des GDV basieren, steht bei ihm unter Punkt "B" das von mir geschriebene - eventuell mit anderem Satzbau und zusätzlichen Informationen. Keine Versicherung ändert die Definition eines Vertrags per Vertragsbedingungen. Auch nicht die von dir erwähnte HUK: "Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen" - wie überall eben.

Ich habe die gesetzlichen Grundlagen genannt, ich habe sie zitiert, ich habe die Muster-Vertragsbedingungen des GDV zitiert, auf denen jede deutsche KFZ-Haftpflichtversicherung ihre Bedingungen aufbaut, ich habe aus den Vertragsbedingungen von Versicherungen zitiert, ich habe einen Anwalt für eine verbindliche Auskunft bezahlt - überall heißt es übereinstimmend, der Vertrag kommt mit Annahme des Antrags zustande. Nirgends heißt es, er kommt mit dem Anbringen der Plakette zustande. Du kannst auch keine Rechtsgrundlage dafür nennen, dass der Vertrag mit Anbringen der Plakette zustande kommt.

Du hast dich auf deine Meinung eingeschossen und lässt dich weder mit Vernunft noch mit Logik davon abbringen. Auch wenn dir morgen jemand in Bielefeld erklärt, wie ein Vertrag zustande kommt, wirst du es leider einfach wieder anzweifeln und ohne jeglichen Nachweis das Gegenteil behaupten.

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schleudermaxe  24.06.2022, 06:43
@migebuff

Du haste eben gelogen, ganz einfach.

Wenn die Versicherung bestimmt, der Versicherungsschutz beginnt mit der Plakette am Fahrzeug, sollte auch so danach gefragt werden, ob das stimmt/möglich ist, ggf. im Widerspruch steht zu Deinem Wissen/ dem Ding zwischen den Ohren.

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migebuff  24.06.2022, 07:43
@schleudermaxe

Natürlich, alle lügen, nur du hast Recht.

Nachdem dir klar wurde, dass die gesetzlichen Regelungen deiner Aussage widersprechen, versuchst du jetzt, es über ominöse Vertragsbedingungen zu rechtfertigen - welche du aber aus irgendeinem Grund weder verlinken noch zitieren kannst, und deren Existenz bisher somit offensichtlich nur eine Vermutung ist.

Nehmen wir an, der Fragesteller hat seinen Vertrag bei einer Versicherung, die das Muster des GDV übernimmt, beispielsweise der HUK, Allianz, WGV usw, welche alle schreiben "Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen" - kommt der Versicherungsvertrag dann dadurch zustande, dass sie den Antrag annehmen, oder durch das Anbringen der Plakette? Wenn letzteres der Fall ist, wo steht das und warum steht im Vertrag das genaue Gegenteil?

Diese Versicherung, die angeblich eigenmächtig bestimmt, dass der Vertrag trotz Annahme des Antrags und Zahlung des Beitrags nicht zustande gekommen sein soll, welche ist das denn nun genau? Wenn du mir eine Lüge unterstellst, musst du ja folglich deren Vertragsbedingungen kennen und wissen, was dort steht.

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schleudermaxe  24.06.2022, 10:16
@migebuff

Was dort steht, habe ich geschrieben, welche das ist, ist Dir bekannt.

Die Bielefelder sagen, keine Versicherung muss die Spielregeln des GDV übernehmen.

Wenn die HUK festgelegt hat im Schein, was sie ja hat, dass der Versicherungschutz beginnt mit der Plakette am Fahrzeug, besteht auch der Schutz erst ab dann, und keine Sekunde früher.

In Deiner Anfrage hättest Du etwas anderes behauptet, deshalb für diesen Fall eine falsche Antwort bekommen.

Geld zurück geht nicht, weil es Deine Vorgaben waren.

Die HUK hat eben für Scooter die Bedingungen nicht übernommen, dafür kann auch ich nichts.

In deren Versicherungschein steht das, was ich hier eingestellt haben.

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migebuff  24.06.2022, 12:40
@schleudermaxe

Das wundert mich jetzt ein wenig, denn du meinst doch sicher dieses Angebot: https://www.huk.de/fahrzeuge/kfz-versicherung/elektro-kleinstfahrzeuge.html ?

Wenn ich dem dortigen Link " Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen " folge, komme ich zu einem Dokument, in dem wortwörtlich steht:

B.1 Wie kommt der Versicherungsvertrag zustande?
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
(...)
B.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.

Die Bedingungen entsprechen somit dem Muster des GDV. In meiner Anfrage an den Anwalt hatte ich geschrieben:

- Die AKB der Versicherung entsprechen dem Muster des GDV, so dass von dort u.a. diese Formulierungen übernommen wurden:
"Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen."
Sowie:
"Wann beginnt der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt."

Ich sehe hier beim Fettgedruckten keinen Unterschied, nichtmal einen Buchstaben, der von meiner Anfrage abweicht. Du etwa?

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schleudermaxe  24.06.2022, 15:44
@migebuff

Du solltest in die Unterlagen der HUK schauen, in den Versicherungsschein, was dort steht auf Seite 3 habe ich bereits mehrmals hier eingestellt.

Was interessiert mich, wie es andere händeln, der ADAC ist schonmal auf der Seite der HUK (oder umgekehrt), macht es genauso, habe ich auch schon geschrieben.

Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.

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solange das kennzeichen nicht am fahrzeug angebracht ist und die papiere nicht in deinem besitz sind istcrs nicht erlaubt. es wäre nicht mal erlaubt wenn du beides hast und in nem rucksack mit dir führst. das Kennzeichen muss am fahrzeug angebracht sein.

schleudermaxe  22.06.2022, 13:52

Sehr gut, aber das wollen viele hier gar nicht hören, warum auch immer. Schaue nur in die Antworten, wie einige hier rumeiern.

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Da das Thema immer wieder zu endlosen Diskussionen führt (siehe unten), habe ich es auch im eigenen Interesse von einem Anwalt beantworten lassen - ich will ja schließlich keine Falschaussagen verbreiten:

https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=382656

schleudermaxe  24.06.2022, 15:46

Warum lügst Du den Anwalt an, die HUK und auch andere haben doch ganz andere Spielregeln.

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migebuff  24.06.2022, 15:48
@schleudermaxe

Zitat aus den "Vertragsbedingungen der HUK":

B.1 Wie kommt der Versicherungsvertrag zustande?
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
(...)
B.2 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.

Meine Anfrage an den Anwalt:

- Die AKB der Versicherung entsprechen dem Muster des GDV, so dass von dort u.a. diese Formulierungen übernommen wurden:
"Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen."
Sowie:
"Wann beginnt der Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt."

Es reicht langsam mit deinen persönlichen Angriffen.

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schleudermaxe  24.06.2022, 15:48
@migebuff

Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.

Wer nicht will, muss auch nicht begreifen, wer nicht lesen will, muss auch nicht, darf ganz einfach wegbleiben, was die HUK und andere angeht.

Ohne gültige Versicherung dürfen Sie jedoch nicht auf die Straße. Diese wird durch das Versicherungskennzeichen – das sogenannte Moped-Kennzeichen - nachgewiesen.

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migebuff  24.06.2022, 16:05
@schleudermaxe

Auch dazu wurde bereits Stellung genommen:

...man allenfalls vertreten könnte, der Vertrag komme erst mit Erhalt des Versicherungsscheins zustande, wie es unter B. in den Muster-AKB als Regelfall genannt ist.
Tatsächlich gab es nach Ihrer Schilderung aber die Nachricht, dass zusammen mit der bestätigung des Zahlungseingangs „das Kennzeichen und der Versicherungsnachweis per Post verschickt wurden". Das lässt sich m.E. nicht anders als eine Annahmerklärung deuten, so dass spätestens mit dieser Eklrärung der Vertrag zustande gekommen ist.

Diese Nachricht über den Versand gab es auch im vorliegenden Fall, fünf Tage wurden dem Fragesteller genannt.

Es ist wirklich schade, dass du bei diesem Thema so stur auf deine vorgefasste Meinung beharrst und alles ignorierst, was man an Nachweisen und Belegen liefert. Du schreibst grundsätzlich gute Antworten, nur was dieses Thema angeht, verhältst du dich wie ein fränkischer Bauer - was er nicht kennt, das frisst er nicht, oder im übertragenen Sinne, was deiner Meinung widerspricht, kann und darf einfach nicht sein.

Wir beenden das jetzt an dieser Stelle, es führt zu nichts mehr. Es wurden mehr als genug Zitate, Rechtsgrundlagen, Vertragsbedingungen und dergleichen genannt. Der Fragesteller kann an diesem Punkt jetzt selbst entscheiden, wem oder was er glaubt.

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schleudermaxe  24.06.2022, 16:51
@migebuff

Es geht nicht um meine Meinung, es geht um den fehlenden Versicherungsschutz, wenn ohne Plakette gerollert wird.

Der VN wird ausdrücklich im Versicherungsschein darauf hingewiesen, auch für den bin ich nicht verantwortlich.

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Ganz einfach.

Keine Plakette am Fahrzeug, kein Versicherungsschutz.

Ist bei Onliner nicht anders.

Vor Ort kaufen, aussuchen, 13,50 EUR bezahlen, antackern und losrollern, geht nun nicht mehr, denn doppelt versichern macht keiner.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung