Habt ihr Schlimmel oder schallschutz Probleme in Mietwohnung? Wieviel würdet ihr für eine Bauphysikalische Stellungnahme zahlen?

4 Antworten

"...dem Vermieter der gerade bei schimmel die Schuld auf den Mieter legt. "

Es ist aber leider so! Zu 90% sind Heiz- und Lüftungsmängel ursächlich.

Eine bauphysikalische Untersuchung kostet von- bis.

Bei meiner Schimmelpilzuntersuchung z.B. habe ich auch ein Schallpegelmessgerät und ein Anemometer dabei (obwohl ich das dafür natürlich nicht brauche). Wenn ich dann damit eine Messung mache, verlange ich nicht mehr, aber es erscheint natürlich auch nicht im Bericht.

Wenn man dafür extra jemand beauftragt, kostet es natürlich entsprechend, aber ich würde mal schätzen, es sollte nicht mehr als 200 € kosten. An- und Abfahrt ist in diesen Zeiten ja auch nicht zu unterschätzen...

Worauf willst Du hinaus? Bist Du Gutachter und willst Deinen Marktwert checken oder was?

Ein Gutachten alleine reicht nicht, um seine Interessen durchzusetzen. Dafür müsste man gegen den Vermieter klagen usw.

Die damit verbundenen Kosten wären immens und das Risiko, den Prozess zu verlieren, hoch. Der typische Mieter eines hellhörigen Hauses aus den 1950ern wird diese finanziellen Wagnisse nicht eingehen wollen und sich eher eine andere Wohnung suchen.


Nayes2020 
Fragesteller
 12.03.2022, 19:24

Ich bin Bauphysiker aber aktuell noch kein gutachter.

Im Rahmen meiner Tätigkeit habe ich aber einige Menschen bezüglich Thema akustik oder eben schimmel beraten und am Ende sind die Parameter doch recht ähnlich und man prüft grundsätzlich die selben Dinge.

Ich habe also überlegt ob ich eine vergünstigte Dienstleistung anbieten kann. Vielleicht auch im Rahmen mit der Zusammenarbeit von Studenten.

Darum wären die Stellungnahmen kein Gutachten sondern eben Darstellungen der für den Fall gültigen Normen und Berechnungen wie Nachweisführung. Da es aber aktuell nur ne fixe Idee ist wollte ich mal die Resonanz prüfen.

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HanniManni04  12.03.2022, 20:09
@Nayes2020

Du hast meiner Meinung die falsche Kundschaft im Auge. Probleme mit Schallschutz gibt es oft bei mieser Bausubstanz. Diese zu ertüchtigen wäre bautechnisch sehr aufwendig (korrigiere mich, wenn das nicht stimmt) und damit teuer. Der Vermieter hat also kein großes Interesse da dran zu gehen und die Mieter achten eher auf Dämmung und ein schönes Bad.

Der Schallschutz von Reihenhäusern ist oft auch mies. Die werden entweder teurer vermietet oder werden von den Eigentümern bewohnt. Hier dürfte Geld und Leidesdruck da sein, um den Schallschutz zu verbessern. Das sind Deine Kunden!

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Nayes2020 
Fragesteller
 12.03.2022, 23:21
@HanniManni04

danke dir für den hinweis. weiß ich zu schätzen. es war jetzt auch eine spontane fixe idee.

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Du hast die Wohnung in dem Zustand gemietet, wie sie ist, egal ob hellhörig oder nicht. Da helfen dir aktuelle Vorschriften, die bei Neubauten gelten eher nicht viel.


Nayes2020 
Fragesteller
 12.03.2022, 19:12

Ja und nein.

Man kann durchaus nachweisen ob die hörsituation zu akzeptieren ist oder ein baumangel vorliegt. Letzteres muss man als Mieter nicht akzeptieren egal ob besichtigt oder nicht.

Außerdem sobald die Wohnung saniert wurde, gilt der Bestandsrecht nicht mehr. Wenn also ein Haus von 1950 in den 90ern neuen Estrich bekommen hat, dann gilt auch der schallschutz der 90er und nicht 50er.

Genau so bei schimmel. Wenn rechnerisch nachgewiesen werden kann dass der mindestwärmeschutz nach din4108-2 eingehalten wird, dann kann man den Nutzer bzw Mieter nicht die schimmelbildung ankreiden weil ein baumangel vorliegt.

Genau mit solchen Ausführungen kann ich mir vorstellen dass Mietern viel geholfen wird ohne viel Geld für einen verteidigten Sachverständigen auszugeben da die Normen da klare Angaben geben und alles nachgerechnet werden kann wenn man natürlich weiß wie.

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Was nützt denn eine Untersuchtung, die man nicht als Gutachten benutzen kann? Dann misst und untersucht jemand, der nicht die erforderlichen Qualifikationen hat. KAnn der das überhaupt? Interpretiert er die Messwerte seiner geräte richtig?


Nayes2020 
Fragesteller
 12.03.2022, 19:20

Ja das ist ein wesentlicher Nachteil durchaus. Dafür zahlt man auch nur ein Teil des Preises.

Vor Gericht kann dies nur ansatzweise angesetzt werden weil zwar die Berechnungen die gleichen bleiben aber eben kein offizieller Titel vorliegt. Im Streitgespräch mit einem Vermieter wäre dies aber hilfreich.

Oder als Voruntersuchung um zu entscheiden ob es sich überhaupt lohnt ein Sachverständigen zu beauftragen.

Natürlich ist die Person ein Fachmann sonst könnte er die Berechnungen nicht anstellen.

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holgerholger  12.03.2022, 19:51
@Nayes2020

Wenn er ein Fachmann wäre, könnte er ein Gutachten erstellen. Ist er aber nicht, er hält sich für einen solchen. Das heisst, seine Werte können richtig sein, müssen aber nicht.

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