Haben Asylbegehrende nach der Anerkennung einen Anspruch, dass ihnen eine eigene Wohnung gegeben wird oder einen Anspruch zumindest auf ein Einzelzimmer?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

nein, haben keinen Anspruch 100%
auf Wohnung 0%
auf Einzelzimmer 0%

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
nein, haben keinen Anspruch

Sie müssen sich, wie alle hier in Deutschland selbst eine Wohnung suchen.

Die besten Chancen hat man mit einem Job in Vollzeit.

nein, haben keinen Anspruch

Diesen Anspruch hat nicht mal ein Deutscher Staatsbürger. Wenn der Status anerkannt wurde, hat man das Recht sich eine Wohnung zu suchen und das Recht auf Sozialhilfe, bzw. auf Übernahme von angemessenen Mietkosten, wenn man noch kein eigenes Geld verdient. Aber man hat keinen Anspruch darauf eine Wohnung zu bekommen. Man hat gegenüber der Kommune nur das Recht auf Unterbringung, wenn man keine eigene Wohnung hat. Wie diese Unterbringung dann genau aussieht, ist nicht genau vorgeschrieben und Sache der Kommune. Das kann ein Einzelzimmer in einer Pension sein, oder aber auch eine Gemeinschaftsunterbringung in Doppelstockbetten auf einem 12er Zimmer in einem Flüchtlingsheim.

nein, haben keinen Anspruch

Sie haben wie jeder andere Bundesbürger auch das Recht, sich eine Wohnung oder Zimmer zu suchen.

nein, haben keinen Anspruch

Eine Unterkunft muss gestellt werden. Eine eigene Wohnung muss sich jeder in Deutschland schon selbst suchen.