Habe Klimaaktivisten von der Straße gezerrt und einen getreten, bekomme ich jetzt ne Anzeige?

Das Ergebnis basiert auf 34 Abstimmungen

Ja, du hast dich strafbar gemacht 59%
Nein du hast richtig gehandelt 21%
andere Meinung 21%

11 Antworten

Nein du hast richtig gehandelt

Kommt drauf an wer sich gesehen hat. Generell ist allerdings bei der Beliebtheit der Klimaaktivisten die Wahrscheinlichkeit, dass jemand dich der Polizei meldet, etwas geringer als normalerweise.

andere Meinung

Nein, das kann ich mir nicht vorstellen das du deswegen Ärger bekommst.
Sowas ist zum Standard diesbezüglich geworden.

andere Meinung

Körperverletzung müsste erst mal nachgewiesen werden. Wenn du nur leicht getreten hast, sollte man nichts nachweisen können.

Bei solchen Aktionen muss man gut aufpassen, sonst geht das schnell nach hinten los.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich mag den Kapitalismus
Silicium58  24.03.2023, 01:03
Wenn du nur leicht getreten hast, sollte man nichts nachweisen können

Die begleitenden Sympathisanten der Klimaaktivisten filmen alles. Jede Annäherung. Es wird eher die Ausnahme sein, einen Tritt nicht nachweisen zu können.

Davon abgesehen ist die Story reines Maulheldentum, und der Fragesteller hat niemanden gezerrt oder getreten.

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CarlG667 
Fragesteller
 24.03.2023, 14:31
@Silicium58

ah ok, das weist du natürlich besser als ich :()

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andere Meinung

Schwierig.

In meinen Augen kommt es darauf an, ob der Tritt noch verhältnismäßig zur dir widerfahrenden Nötigung war und ob es in der Situation erforderlich war. Kann wohl niemand pauschal beurteilen.

Keksdieb86  23.03.2023, 23:38

Ein Tritt ist hier niemals erforderlich, da die Voraussetzungen einer Notwehr nicht gegeben sind.

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meowmint  23.03.2023, 23:42
@Keksdieb86

Du kennst die Situation nicht. Vllt wollte er ihn sanft von der Straße ziehen und daraufhin wurde er tätlich angegriffen.

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Keksdieb86  23.03.2023, 23:47
@meowmint

Vielleicht wurde auch auf ihn geschossen oder er war noch verwirrt, weil er gerade erst von Aliens entführt worden war...

Was wollen wir uns noch alles dazu ausdenken?

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meowmint  24.03.2023, 18:31
@Keksdieb86

Ich denke gar nichts dazu, das machst du ^^ Aber ich lasse es offen, während du dich darauf festlegst, dass der Tritt falsch war.

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Ja, du hast dich strafbar gemacht

Das nennt man Körperverletzung.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__223.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Der Stand der Wissenschaft, z.B. beim IPCC zusammengefasst.
meowmint  23.03.2023, 23:24

Notwehr.

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden

Da er vor Ort genötigt wird, ist ein rechtswidriger Angriff auf sich bzw. seine Rechte gegeben.

Einfach mit Körperverletzung zu argumentieren funktioniert nicht.

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JMJreboot  23.03.2023, 23:29
@meowmint

Er wurde an der Weiterfahrt auf öffentlichen Raum gehindert durch dort sitzende Menschen.

Folgendes ist einfach nur absurd.

Da er vor Ort genötigt wird, ist ein rechtswidriger Angriff auf sich bzw. seine Rechte gegeben.

Das Recht auf freie Fahrt?

Das Gericht welches dem statt gibt möchte ich sehen.

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meowmint  23.03.2023, 23:32
@JMJreboot
durch dort sitzende Menschen.

durch Menschen, die kriminelle Handlungen begehen. Nötigung ist

Ein eigenverantwortliches Handeln wird durch das Einwirken vom Täter also unterlaufen, indem dieser dem Opfer ein anderes Verhalten aufzwingt, als es dessen freien Willen entsprechen würde, um einen bestimmten angestrebten Zweck zu erfüllen.

was wohl zweifelsfrei gegeben ist, da er seinen freien Willen (Weiterfahrt) nicht mehr ausüben kann aufgrund rechtswidriger Handlungen anderer.

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Keksdieb86  23.03.2023, 23:33
@meowmint

Ob das als Nötigung gewertet wird, sollte man erstmal abwarten. Ob Notwehr gegen eine Nötigung dieser Art gerechtfertigt ist, sollte man dann 2x abwarten.

Und ob es der Prüfung der Verhältnismäßigkeit standhält, dass man jemanden von hinten tritt, braucht man nicht abwarten, denn das tut es nicht.

Viel Spaß mit der Strafe wünsche ich. Sie ist hochverdient.

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meowmint  23.03.2023, 23:34
@Keksdieb86
Ob das als Nötigung gewertet wird, sollte man erstmal abwarten. Ob Notwehr gegen eine Nötigung dieser Art gerechtfertigt ist, sollte man dann 2x abwarten.

Wie es dir vermutl. entgangen ist, bin auch keineswegs sicher, ob hier die Notwehr greift. Denn meine Antwort sagt ja aus, dass es davon abhängig, ob seine Handlungen (Tritte) verhältnismäßig und erforderlich waren.

Da ich die Situation nicht kenne, lasse ich das offen.

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Keksdieb86  23.03.2023, 23:37
@meowmint

Nein, das ist hier nichtmal wichtig, da gegen eine Nötigung dieser Art keine Notwehr greift. Notwehr setzt einen "gegenwärtigen Angriff" voraus. Dieser muss sich gegen Personen oder Gegenstände (persönliche Rechtsgüter) richten. Das ist hier nicht gegeben. Zeit ist hier kein solches Rechtsgut.

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meowmint  23.03.2023, 23:43
@Keksdieb86

Er richtet sich gegen seine Person, indem er ihm seine freie Handlungsfähigkeit nimmt (s. oben was Nötigung ist) und ist "gegenwärtig" solange der Kriminelle sich vor seinem Wagen befindet,

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Keksdieb86  23.03.2023, 23:47
@meowmint

Unsinn...

Immer wieder köstlich, wie Laien bei rechtlichen Themen mitreden wollen.

Zum mitmeißeln: Das hier ist KEIN gegenwärtiger Angriff, weil er nicht durch das Festkleben gefährdet wird.

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meowmint  23.03.2023, 23:53
@Keksdieb86

Ich zitiere die Definition von Nötigung aus einem Rechtsportal und kann sie auf die Situation einer Straßenblockade von Klimaextremisten anwenden.

Du schreibst "Unsinn". Lassen wir mal so stehen ;)

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JMJreboot  24.03.2023, 03:25
@meowmint

Nun also Nötigung ging es doch zuvor allein um Notwehr mit gänzlich anderer Argumentation.

Wird nicht besser dein Unsinn.

Mein Kommentar bleibt als Reaktion stehen, ohne wenn und aber.

Es bleibt weiterhin Unsinn.

Tschau...

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