Habe ich Anspruch auf eine Küche?

6 Antworten

Ansprüche an das Jobcenter würde ich ausschließen. Du kannst allenfalls ein Darlehen beantragen.

Wenn der Vermieter schon für die Instantsetzung von Wänden und Decke aufkommen muß, dann - so meine Vermutung - auch für die Küche.

Ggf. solltest Du einen Anwalt konsultieren oder evtl. zuvor eine Mieterberatung.

Wenn die Küche durch diesen Wasserrohrbruch vergammelt ist, dann muss sich dein Vermieter kümmern.

War die Wand schon nass als du die Küche angebracht hast oder gehört sie dem Vermieter?

Falls er dir die Wohnung incl. Einbauküche vermietet hat, dann muss er dir auf alle Fälle eine neue Küche einbauen.


Suloo 
Fragesteller
 31.12.2020, 20:01

Nein war Vorher nicht Nass. Aber er muss es nicht ersetzen. Schau Dir meine Vorherige Frage an. In habe keinen Anspruch der Vermieter muss nicht bezahlen

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sind das nicht Schäden die durch den Wasserschaden verursacht worden? Dann wäre auch dafür der Vermieter zuständig


Suloo 
Fragesteller
 31.12.2020, 19:55

Nein leider nicht. Bei meiner Vorherigen Frage wurde mir gesagt das es mein Problem wäre. Der Vermieter muss nur renovieren.

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Leisewolke  01.01.2021, 14:24
@Suloo

ist das deine Küche oder gehört die mit zum Mietobjekt, also war die schon eingebaut ?

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Wende dich doch an den Mieterbund. Falls die Küche eine Mietsache ist, dann muss der Vermieter dafür gerade stehen.

Was steht denn in deinem Mietvertrag? Hast du die Wohnung mit Einbauküche gemietet, oder ohne?

Im ersteren Fall muß dir der Vermieter eine andere Einbauküche einbauen. Schließlich bezahlst du dafür Miete und der Vermieter kann die neue Küche steuerlich absetzen.

Andernfalls kannst du Mietminderung verlangen.

War es deine eigene Küche, dann hast du leider Pech. Oder halt eine Hausratversicherung.