Habe ich Anspruch auf eine Küche?
Hallo,
wegen einem Wasserrohrbruch muss der Vermieter ( Versicherung ) meine Ganzen Wände und Decke renovieren. Macht er auch! Aber jetzt musste meine ganze Einbauküche raus. Dabei haben wir festgestellt das Durch die Nässe die Rückseite der Küche komplett durchgenässt und verschimmelt ist. Jetzt habe ich keine Küche mehr und auch keine Hausrat Versicherung. Bin in Ausbildung und habe 2 Kinder und kann mir keine Küche leisten gerade. Wo kann ich mich hinwenden? Jobcenter oder eine andere Anlaufstelle vielleicht? Habe ich Anspruch beim Jobcenter?
6 Antworten
Ansprüche an das Jobcenter würde ich ausschließen. Du kannst allenfalls ein Darlehen beantragen.
Wenn der Vermieter schon für die Instantsetzung von Wänden und Decke aufkommen muß, dann - so meine Vermutung - auch für die Küche.
Ggf. solltest Du einen Anwalt konsultieren oder evtl. zuvor eine Mieterberatung.
Wenn die Küche durch diesen Wasserrohrbruch vergammelt ist, dann muss sich dein Vermieter kümmern.
War die Wand schon nass als du die Küche angebracht hast oder gehört sie dem Vermieter?
Falls er dir die Wohnung incl. Einbauküche vermietet hat, dann muss er dir auf alle Fälle eine neue Küche einbauen.
Nein war Vorher nicht Nass. Aber er muss es nicht ersetzen. Schau Dir meine Vorherige Frage an. In habe keinen Anspruch der Vermieter muss nicht bezahlen
sind das nicht Schäden die durch den Wasserschaden verursacht worden? Dann wäre auch dafür der Vermieter zuständig
ist das deine Küche oder gehört die mit zum Mietobjekt, also war die schon eingebaut ?
Wende dich doch an den Mieterbund. Falls die Küche eine Mietsache ist, dann muss der Vermieter dafür gerade stehen.
Was steht denn in deinem Mietvertrag? Hast du die Wohnung mit Einbauküche gemietet, oder ohne?
Im ersteren Fall muß dir der Vermieter eine andere Einbauküche einbauen. Schließlich bezahlst du dafür Miete und der Vermieter kann die neue Küche steuerlich absetzen.
Andernfalls kannst du Mietminderung verlangen.
War es deine eigene Küche, dann hast du leider Pech. Oder halt eine Hausratversicherung.
Nein leider nicht. Bei meiner Vorherigen Frage wurde mir gesagt das es mein Problem wäre. Der Vermieter muss nur renovieren.