Hab ich ein Recht darauf das Kleid umzutauschen?
Habe mir vorhin ein Kleid gekauft, das sofort kaputt gegangen ist. Auf dem Zettel steht, dass man es bügeln kann, aber es ist sofort weg geschmolzen, als ich das Bügeleisen drauf gelegt hab. Jetzt sind dort kleine Löcher und ich kann es nicht mehr anziehen. Hab ich Anspruch auf einen Umtausch?
Danke schonmal
9 Antworten
Ja , wenn es auf dem Zettel zum Kleid steht natürlich .. Normal bekommst du dann entweder das Bargeld zurück , oder einen Gutschein im gleichen Wert wie das Kleid von dem Geschäft oder das Produkt , in dem Fall das Kleid wird gegen ein Fehlerfreies Exemplar ersetzt .. Aber normalerweise müsstest du Anspruch auf eine der Möglichkeiten kriegen , es wurde ja versichert dass man es bügeln kann .. :) Lg , Fraagenkindchen :)
Wenn du das Kleid sachgemäß behandelt hast und es dabei kaputt gegangen ist, handelt es sich wohl um einen Materialfehler. Das ist ein Mangel und somit ein Reklamationsgrund. Du kannst es also umtauschen.
Einen Anspruch auf Umtausch (also Geld zurück) hast du nicht.
Wenn ein Sachmangel vorlag, kannst du Nacherfüllung verlangen; da das Kleid wohl nicht repariert werden kann, also auf ein neues Kleid.
Der Sachmangel liegt aber nur vor, wenn es trotz gemäß Etikett eingestelltem und mit der eingestellten Temperatur korrekt funktionierendem Bügeleisen kaputt ging.
Hast du es falsch eingestellt oder ist dein Bügeleisen heißer, als es sein sollte, hast du keinen Anspruch gegen den Verkäufer. Bei einem defekten Bügeleisen hast du eventuell einen Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller.
Wikipedia sagt (in einem aber zugegebenermaßen qualitativ sehr schwachen Artikel) :
Als Umtausch bezeichnet man (im Gegensatz zur Reklamation) die auf freiwilliger Basis erfolgende Rückabwicklung des Kaufs eines nicht mängelbehafteten Gegenstands.
Das entspricht meinem Begriffsverständnis weitaus besser als die Definition im Duden.
Aber wie auch immer man es definiert, im Ergebnis sind wir uns ja völlig einig. :)
Mir stellt sich da noch eine Frage... Angenommen ich hätte das Bügeleisen zu hoch gestellt - wie will der Laden das denn nachweisen?
Er kann einfach ein korrekt eingestelltes Bügeleisen nehmen und das Kleid damit bügeln.
Die Frage ist, ob du evtl. die Temperatur am Bügeleisen zu hoch eingestellt hast, denn, dass man das Kleid bügeln darf, heißt ja nicht, dass man es bei beliebiger Temperatur bügeln darf. Falls du alles richtig gemacht hast, würde ich natürlich versuchen, es umzutauschen.
Auf einen Umtausch nicht. Aber du hast das Recht darauf, dass es ausgetauscht wird!
Umtausch ist für mich eigentlich mehr ein Tausch gegen andere Ware oder gegen eine Gutschrift in Höhe des Kaufpreises (so auch der Duden(. Darauf besteht wohl nie ein Anspruch, es sei denn, ein solches Recht wurde vertraglich vereinbart.
Bleibt also ein Anspruch auf Nacherfüllung. bzw. Schadensersatz wenn das Bügeleisen zu heiß war ...