Hab ich Anspruch auf den Unterhalt oder das Kindergeld?

4 Antworten

Solange Du noch unter 18 bist, hast Du keinen Anspruch auf deinen Unterhalt vom Vater, erst ab der Vollendung des 18 Lebensjahres stünde er dir selber zu.

Aber dann kann deine Mutter entsprechend auch Kostgeld von dir verlangen.

Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres muss der Unterhalt auch neu berechnet werden, dafür bist Du dann selber zuständig, ein möglicher Anspruch muss dann aus dem bereinigten Nettoeinkommen beider Elternteile berechnet werden.

Dann wird auch das Kindergeld voll und nicht mehr nur hälftig auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

Das Kindergeld steht dir solange Du bei einem Elternteil lebst nicht zu, natürlich sollte das Kindergeld und Unterhalt unter 18 Jahren entsprechend für deinen Lebensunterhalt eingesetzt werden.

Erst wenn Du nicht mehr bei deiner Mutter im Haushalt leben würdest, stünde dir rein theoretisch das Kindergeld zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.

Hab ich Anspruch auf den Unterhalt oder das Kindergeld?

Du hast Anspruch auf Kost und Logis. Und das beinhaltet auch Essen, Trinken, Wohnen, Hygieneartikel, benötigte Schulsachen usw.

Es bedeutet allerdings nicht, dass deine Mutter dir das Geld in Bar zahlen muss. Es bedeutet auch nicht, dass sie dir deine Wünsche erfüllen muss oder dir deine gewünschte Zahnpasta kaufen muss oder nur die Getränke die du gerne hättest, oder die Klamotten die du gerne hättest.

Selbst einen rechtlichen Anspruch auf Taschengeld hast du nicht.

Sie bekommt das Kindergeld und den Unterhalt und finanziert u.a. davon ALLES, was du zum Leben benötigst. Dabei ist es unerheblich, ob sie den Betrag tatsächlich auf Heller und Pfennig für dich ausgibt, genauso wie es unerheblich ist, ob sie noch was "zubuttern" muss.

Deine Mutter muss sich für nichts rechtfertigen, was sie mit dem Geld anstellt, bzw wofür sie es ausgeben mag.

So lange es dir nicht schlecht geht und das Jugendamt sich einschalten würde. Grundsätzlich selbst dann nicht.

Habe früher den Misst als Vater durchmachen müssen, bis mein Sohn mit 16 zu mir gezogen ist

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Geld steht dir nicht zu. Solange du genug Essen und Trinken hast und ein Dach über dem Kopf, darf sie darüber frei verfügen. Oder zahlst du dann die ganzen Rechnungen mit? Miete und Strom, Warmwasser, Lebensmittel, Waschmittel, Krankenkasse und alles andere?