Grundbucheintrag Ehefrau?

7 Antworten

Wer als Eigentümer ins Grundbuch kommt hat nichts damit zu tun ob man verheiratet ist. Sondern wer hat das haus gekaufte bzw bezahlt. Also hättest du da mit rein müssen.

Das sollte eigentlich noch nachgeholt werden, außer ihr habt Gütergemeinschaft vereinbart. Aber ich tippe mal auf den gesetzlichen güterstand = zugewinngeneinschaft. Das wäre im Falle einer Trennung und je nach Testament und Verhältnisse zu den Kindern (Selbst wenn das super ist, haben die es ggf durch Unfall oder finanzielle Not nicht selbst in der Hand) auch bei einem Todesfall eventuell sehr unvorteilhaft

Wie schon geschrieben: Gemeinsam gekauft - gemeinsames Eigentum - gemeinsam in`s Grundbuch eintragen lassen. Das wäre "normal". Wie auch schon geschrieben: Mit der Verehelichung wurde evtl. ein Ehevertrag (Ehe- und Erbvertrag) geschlossen? Dann wäret ihr in "Gütergemeinschaft" ins Grundbuch einzutragen.

Du kannst Dich also als Eigentümerin nachträglich eintragen lassen: Ohne Ehevertrag dann mit Einwilligung deines Mannes (durch Notar); mit Ehevertrag: Diesen bei Gericht einreichen und das Grundbuch umschreiben lassen. Falls Ehevertrag gemacht: Geh mal zum Amtsgericht -Grundbuchamt- und schau mal in`s Grundbuch. Du könntest schon drinnen stehen.

Zwingend notwendig ist deine Eintragung nicht, aber besser (sicherer für alle).

Mir geht es auch so. Mein Mann steht allein im Grundbuch. Wir sind jetzt 2 Jahre verheiratet und ich möchte ebenfalls eingetragen werden. Deshalb hatten wir heute einen Termin beim Notar. Erwähnen möchte ich noch, dass wir einen Erbvertrag haben.

Der Notar sagte mir, dass diese Grundbucheintragung nur im Rahmen einer Schenkung möglich sei. Ich möchte nun wissen, ob es nur diese Möglichkeit gibt. Kann ich nicht nachträglich einfach ins Grundbuch eingetragen werden?

Gemeinsam gekauft, aber nur er steht im Grundbuch? Wieso hast du dem überhaupt zugestimmt? Nur ihm gehört so das Grundstück und dir gar nichts.
Eintragen lassen geht ja auch nicht so einfach. Dir muss mit notariellem Vertrag die Hälfte des Grundstückes erstmal übertragen werden.

Ob das sinnvoll ist, müsst ihr selbst entscheiden. Dir steht aber aktuell kein Miteigentum an Hausgrundstück zu. In der Praxis überträgt oft der Ehegatten, der Alleineigentümer ist, die Hälfte an den weiteren Ehegatten. Dazu ist aber natürlich der entsprechende notarielle Vertrag erforderlich.