Grund um keine Sperrzeit beim Arbeitsamt zu bekommen?

2 Antworten

Ein Aufhebungsvertrag ist im Regelfall einer Eigenkündigung gleichgestellt und kann nach Paragraf 159 SGB - lll eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen zur Folge haben.

Dann musst Du deine anderen Ausgaben deinem Einkommen anpassen, damit Du deine Fahrkosten zahlen kannst, oder bei geringem Einkommen vorrangig Wohngeld oder dann eine ALG ll Aufstockung beim Jobcenter beantragen.


leider nein.


Fox24 
Fragesteller
 13.07.2021, 20:26

und bei einem Aufhebungsvertrag?

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