Grund um keine Sperrzeit beim Arbeitsamt zu bekommen?
Kann mir die Fahrtkosten nicht mehr leisten da meine Fahrkarte für den Bereich nicht gilt. Ist das ein gültiger Grund
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitsamt
Ein Aufhebungsvertrag ist im Regelfall einer Eigenkündigung gleichgestellt und kann nach Paragraf 159 SGB - lll eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen zur Folge haben.
Dann musst Du deine anderen Ausgaben deinem Einkommen anpassen, damit Du deine Fahrkosten zahlen kannst, oder bei geringem Einkommen vorrangig Wohngeld oder dann eine ALG ll Aufstockung beim Jobcenter beantragen.
leider nein.
und bei einem Aufhebungsvertrag?