Grenzbebauung in der Landwirtschaft

1 Antwort

Bauvorschriften musst Du auch einhalten wenn das Vorhaben baugenehmigungsfrei ist. Grenzabstände sind mindestens 2,50 m oder 3,00 m je nach Bundesland; Gebäudeabstände mindestens 5 m. Und Du solltest einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser beauftragen, der weiß das alles und haftet dafür.