Gratisprobe bekommen und unwissend Zeitungsabo abgeschlossen?
Hallo,
und zwar hat sich meine Schwester (14) eine Gratisprobe im Internet bestellt. (Irgendwelche Fertigsuppen oder so) Der Haken an der Sache ist, dass wir auch Zeitungen bekommen haben, die wir sonst nie bekommen haben...und tada...wir haben eine Rechnung bekommen, aufgrund der Zeitungen, da sie wahrscheinlich ein Zeitungsabo abgeschlossen hat.
Meine Frage, müssen wir die Rechnung bezahlen? Da meine Schwester noch keine 18 ist und keine Verträge/Abos abschließen darf.
3 Antworten
Ganz grundsätzlich kann man keine Verträge unwissentlich abschliessen. Sie muss klar auf die kostenpflicht und das Abo hingewiesen werden.
Die einfachste Variante ist wenn die Eltern den Vertrag widerrufen mit der Begründung dass sie nie die Erlaubnis dafür hatte.
Zweite Variante. Sie bzw. Eltern bestreiten dass es je einen Abo Vertrag gab. Ich würde hier zusätzlich zur Polizei gehen und Strafanzeige erstatten. Diese Masche bei kostenlosen Proben u.ä. solche Verträge unterzujubeln ist durchaus bekannt. Das ist betrug. Und ja. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist es auch dann betrug, wenn so etwas im Kleingedruckten (agb) versteckt wird.
Deine Schwester ist mit 14 noch nicht geschaeftsfaehig, damit ist der Vertrag unwirksam.
Nein, der Vertrag ist unwirksam.
Ich kann mich irren - m. E. ist er schwebend unwirksam und muss von den Erziehungsberechtigten widerrufen werden.
Die Bestellung kam über den Internetanschluss der Eltern... Jetzt heißt es beweisen, das man der Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist und die Tochter das "heimlich" bestellt hat.
Sonst könnte ja jeder der Kinder hat, einfach was bestellen und im Anschluss behaupten, es waren die Kinder.
Die Bestellung kam über den Internetanschluss der Eltern...
Steht wo?
Jetzt heißt es beweisen, das man der Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist
Nö. Eine 14-Jährige kann und muss man nicht rund um die Uhr beaufsichtigen. Siehe einschlägige Urteile dazu.
Sonst könnte ja jeder der Kinder hat, einfach was bestellen und im Anschluss behaupten, es waren die Kinder.
Ja, kann man so sehen.
Aber wir halten uns an das, was der OP sagt. Warum sollte er lügen?
Und die Eltern haben eine Aufsichtspflicht und sind damit verpflichtet zu prüfen, was die Tochter so im Internet bestellt...