Rechnung für Abo: rechtlich gültig?

3 Antworten

Das ist keine überraschende Klausel.

Mal abgesehen davon, dass es die Bahncard schon seit vielen Jahren in der Regel nur als Abonnement gibt, wird auch mehrfach darauf hingewiesen, dass es sich um ein Abonnement handelt, so z. B. in den Informationen zu den verschiedenen Bahncards auf www.bahn.de/bahncard, während der Bestellung, und auch noch einmal in dem Brief, mit dem die Bahncard zugeschickt wird.


DragMu89 
Fragesteller
 27.05.2020, 10:42

Bis zum Abschließenden Dialog mit dem "Jetzt kaufen" Button, wird NIRGENDS über ein Abo informiert. Auf der Übersichtsseite zur Bahncard steht das nur im Bereich "Fragen & Antworten", und ich bin mir sehr sicher, dass ich als Kunde nicht verpflichtet bin, mir auch sämtliche Fragen und Antworten vor einer Bestellung durchzulesen.

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is zum Abschließenden Dialog mit dem "Jetzt kaufen" Button, wird NIRGENDS über ein Abo informiert. Auf der Übersichtsseite zur Bahncard steht das nur im Bereich "Fragen & Antworten", und ich bin mir sehr sicher, dass ich als Kunde nicht verpflichtet bin, mir auch sämtliche Fragen und Antworten vor einer Bestellung durchzulesen.

Hmm... Bei mir ist gleich am Anfang etwas von Abo zu lesen:

Bild zum Beitrag

 - (Recht, Bahn, Jura)

Dass sich ein Abo automatisch verlaengert, wenn es nicht rechtzeitig gekuendigt wurde, ist nun wirklich keine ueberraschende oder nicht zu erwartende Klausel sondern der Normalzustand.


wikinger66  27.05.2020, 10:37

genau! Aber 99% aller lesen leider die AGB's nicht

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DragMu89 
Fragesteller
 27.05.2020, 10:40

Eben! Ich wusste nichts von dem Abo, und deswegen ist die Klausel nicht vorhersehbar.

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