Grafikkarte verkauft - nun defekt. Wer haftet?

5 Antworten

Hast Du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen?

Wenn ja - Kommunikation einstellen, Problem des Käufers.

Wenn nicht - Dein Problem

Die Sendung ist gegen Schäden versichert, die die Lieferfirma anrichtet.

Und nicht gegen generelle Schäden.

Das könnte ein Betrugsversuch sein. Der will sich die 800€ sparen.

Falls du die Gewährleistung (Privatkauf) nicht ausgeschlossen hast, liegt die Beweislast dennoch beim Käufer: Er muss nachweisen, dass die Karte schon defekt war, als du sie dem Versanddienstleister übergeben hast ( https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html ). Das ist praktisch unmöglich.

D.h. er kann eigentlich nichts machen.

Wenn er dich wirklich abzocken will wird er dir eine (wirklich defekte) Karte unter die Nase halten. Dann wärst du gut beraten, wenn du eine Seriennummer deiner verkauften Karte hättest.


VenomBoss 
Beitragsersteller
 18.06.2021, 13:45

Den Satz "Privatverkauf..." habe ich leider vergessen :(

Dennoch habe ich den kompletten Verpackungsprozess gefilmt, es war auch sehr gut gepolstert - habe auch Videos davor wie die Karte funktioniert. Seriennummer habe ich auch - tatsächlich kann ich noch nicht bestätigen, ob es wirklich die Karte von mir war.

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ArchEnema  18.06.2021, 13:51
@VenomBoss

Ob du Privatverkauf reinschreibst sollte m.E. egal sein. Es IST ein Privatverkauf, basta.

Ich würde dem Käufer all das unter die Nase reiben:

  • verarsch wen anders!
  • zeig Seriennummer!
  • Privatverkauf: Beweislast dass Karte beim Gefahrenübergang defekt war liegt beim Käufer
  • Privatverkauf: Gefahrenübergang war vor Transport (bei Übergabe an Versanddienstleister). Transportschaden -> persönliches Pech.
  • Stimmt das mit der Garantie überhaupt?! Hersteller fragen!
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ArchEnema  18.06.2021, 14:01
@ArchEnema

Ach so, und:

  • verklag mich doch

Schlimmstenfalls (halte ich aber für SEHR unwahrscheinlich) musst du die 800€ zurückerstatten und die Verfahrenskosten zahlen.

Streitwert ist 800€, das Verfahren kostet in erster Instanz ebenfalls ca. 800€. Für dich also doppelt oder nix. Da die Chancen des Käufers m.E. sehr schlecht stehen würde ich das auf mich zukommen lassen...

800€ sofort weg oder 1600€ mit < 50% Wahrscheinlichkeit nächstes Jahr weg... wähle selbst. ;)

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Hast du die Gewährleistung ausgeschlossen? Wenn ja, und du kannst beweisen, dass sie bei dir noch funktionierte und du sie angemessen (nicht fahrlässig) verpackt hast (Zeugen wären hilfreich), hast du damit nichts zu tun.


VenomBoss 
Beitragsersteller
 18.06.2021, 13:37

Zwar habe ich angegeben, dass die Karte vom Hersteller noch Garantie hat (aber anscheinend hat die das nicht mehr - wegen Corona und komischen Blödsinn), habe aber selbst als Privat verkauft. Ich habe das Paket SEHR ordentlich verpackt - das war so viel Polsterung, da hätte eigentlich nichts passieren können. Und habe auch ein 10 Minuten Video aufgenommen, wie ich die Grafikkarte verpacke und anschließend zur Post bringe.

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LydiaDonner  18.06.2021, 13:39
@VenomBoss

Wichtig ist hier der Gewährleistungsausschluss.

Ohne bist Du in der Haftung.

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ABCD1910  18.06.2021, 13:42
@VenomBoss

Das ist alles gut- wenn du die Gewährleistung ausgeschlossen hast. Da reicht der Satz:

Ich schließe hiermit jede Gewährleistung aus, da Privatverkauf.

Ohne diesen Satz haftest du immer für die nächsten Monate.

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VenomBoss 
Beitragsersteller
 18.06.2021, 13:42
@ABCD1910

Mist ich sehe gerade, dass ich den Satz nicht reingeschrieben habe .-. Mache ich sonst immer....blöd

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animeartemis  18.06.2021, 13:44
@LydiaDonner
Wichtig ist hier der Gewährleistungsausschluss.

Wird da nicht greifen, verkauft er eine funktionsfähige Grafikkarte muss sie auch beim Käufer funktionsfähig sein, Transportschaden und co. ausgenommen.

Funktioniert die Karte und wird sie im Betrieb des Käufers kaputt, dann würde der Ausschluss greifen.

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ArchEnema  18.06.2021, 13:46
@ABCD1910

Ja. Aber!

Die Beweislast, dass die Karte bereits beim Gefahrenübergang defekt war (Voraussetzung für Gewährleistung), die liegt hier beim Käufer! Und Gefahrenübergang ist bei privatem Verkäufer bei Übergabe an die Post.

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LydiaDonner  18.06.2021, 13:50
@animeartemis

Würde greifen.

Der Käufer müsste nachweisen, dass der Verkäufer vom Defekt wusste.

Dinge können immer kaputt gehen, besonders gebrauchte.

Aber er hat sie gar nicht ausgeschlossen.

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ArchEnema  18.06.2021, 13:53
@LydiaDonner

Aber sicher doch. Dann ist der private(!) Verkäufer zwar prinzipiell gewährleistungspflichtig. Die Beweislast, dass überhaupt ein Gewährleistungsfall vorliegt, trägt aber der Käufer. D.h. der muss nachweisen, dass die Karte bereits bei Übergabe an die Post defekt war. Wie soll er das machen??

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Würde ersteinmal prüfen, ob das überhaupt Deine Karte ist! Seriennummer, etc.

Möchte Niemanden etwas unterstellen, aber Karten gehen nicht mal eben so kaputt ... dafür muss es ja einen Grund geben!

Gibt es einen Transportschaden oder ähnliches? Karte richtig eingebaut, richtig mit Strom versorgt ...

Auf die Haftungsfrage kann ich Dir keine Antwort geben. Vielleicht die Versicherung der Post oder die Haftpflichtversicherung. Das weiß ich wirklich nicht. Sorry!

Privatverkauf hat aber keine Garantie ... schonmal gut für Dich!

Woher ich das weiß:Hobby – Programmierer, EDV, ... seit den 80er :)

LydiaDonner  18.06.2021, 13:38

Auch bei einem Privatkauf muss man die Gewährleistung über nehmen - man kann sie aber ausschliessen.

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ABCD1910  18.06.2021, 13:39
Vielleicht die Versicherung der Post

Nur bei Transportschäden.

oder die Haftpflichtversicherung

Bei einem Defekt einer eigenen Sache haftet die doppelt nicht.

Privatverkauf hat aber keine Garantie ...

Ein Verkauf hat nie Garantie, wenn man sie nicht ausdrücklich gibt.

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geheim007b  18.06.2021, 13:40

absolute zustimmung. Beliebte Masche könnte auch sein: Was teures kaufen.... so tun als wäre es defekt und möglichst geld oder 50% zurück... und dann die Ware erneut verkaufen. Rechtlich liegt der Transportschaden im Gefahrenbereich des Käufers... VK müsste nichts zahlen... also muss man irgendwie einschätzen dass es wirklich so ist und dann ggf. eine faire Lösung finden.

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Dann hast du jetzt ein Problem...der Käufer bekommt auf jeden Fall sein Geld zurück...und du vermutlich eine defekte Karte...

vielleicht hast du auch Glück und er war nur zu dumm und die Karte funktioniert noch...