Gilt ein Umschüler als erwerbstätig?
Meine Kollegin macht seit letztem Jahr eine Umschulung zur Verwaltungsfachangestellten auf zwei Jahre verkürzt, diese Maßnahme wird vom Jobcenter finanziert. Nun sagte sie mir, sie gelte als Umschülerin nicht als erwerbstätig. Stimmt das? Es geht darum, ob bei ihr die Notbetreuung greift. Vielen Dank!
2 Antworten
Mir ist bekannt, dass im Unterhaltsrecht für Umschüler dieselben Kriterien gelten wie für Erwerbstätige.
Wieso sollte da in anderen Lebensbereichen eine andere Betrachtungsweise gelten, zumal die Mutter ja eigentlich an der Betreuung gehindert ist.
Allerdings sollte die Schule oder Vergleichbares zu Hause schon stattfinden.
Vielen Dank für die Hilfe! Dann frage ich mich, warum sie ihr das vom Jobcenter so erzählen.
Es geht darum, ob bei ihr die Notbetreuung greift.
Wozu für eine VerwaltungsAngstellte eine Kindernotbetreuung ... gleichgültig ob nun in Ausbildung oder als ausgebildete Kraft?
https://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbst%C3%A4tigkeit
Erwerbstätige sind nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen alle zivilen Erwerbspersonen, also Personen, die als Arbeitnehmer oder Selbständige beziehungsweise mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben.[1] Die Gruppe der Erwerbspersonen setzt sich aus den Erwerbstätigen und den (sofort verfügbaren) Erwerbslosen zusammen.
Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind nach § 5 Abs. ... Danach sind Auszubildende, deren praktische Ausbildung sich in demselben oder einem anderen operativ tätigen Betrieb des Unternehmens vollzieht, Arbeitnehmer nach § 5 Abs. 1 Satz 1 BetrVG.10.02.2014
Der Auszubildende – und die betriebsverfassungsrechtliche ...Arbeitnehmer = Erwerbstätige
Sie ist alleinerziehend und für erwerbstätige Alleinerziehende würde die Notbetreuung greifen. Wir dürfen bald wieder arbeiten bzw. in die Berufsschule. Wenn es diese Möglichkeit geben würde, warum sollte sie diese nicht nutzen. Dann kann sie sich besser auf die Ausbildung konzentrieren.