Kürzeste Umschulung die es berechtigt das ich in der ambulanten Pflege arbeiten darf?
Hallo ich Mitte 20 habe zwei Ausbildungen zum sozial pädagogischen Assistenten/Kinderpfleger und die zum staatlich anerkannten Erzieher absolviert. Im Zuge der Erzieher Ausbildung zusätzlich noch die Fachhochschulreife erworben. Nun ist meine Frage kann ich irgendwie über das Amt oder habe ich eine spezielle Berechtigung eine Umschulung die über das Amt finanziert wird die es berechtigt das ich als Pfleger arbeite?
2 Antworten
Wieso arbeitest du denn NICHT als staatlich anerkannter Erzieher?
Das ist doch ein Beruf, in dem du vermittelbar bist. Dann gibt es keine Zuschüsse für eine weitere Ausbildung.
meinst du mit ambulanter Pflege einen Pflegedienst? Meine Mutter ist bei einem und da sind sehr viele ungelernte Kräfte, da dort viele Leute gesucht werden. Ich glaube du hast da schon eine gute Grundlage.
Nein.
Meine Mutter hat keine Ausbildung. Sie hat über 20 Jahre in einem Pflegeheim gearbeitet und jobt nun in der Rente noch nebenbei bei einem Ambulanten Dienst. Wie gesagt: alles ohne Ausbildung. Sie darf dann halt bestimmte Dinge nicht machen.
Man darf ohne Ausbildung nur nicht wundversorgung oder tablettengabe machen.
Nein. Grundpflege also Waschen/Duschen/Baden, anziehen, Essen anreichen und so weiter. Dazu immer bei weiteren Dingen helfen wie Lagern, Verbandswechsel und so weiter. Ich habe dort ebenfalls gearbeitet (meine Ausbildung zum examinierten Altenpfleger absolviert).
Sie wollte garkeine Ausbildung mehr machen. Denn die gelernten Pfleger haben wesentlich mehr Stress. Sie konnte mehr Zeit mit den Bewohnern verbringen. Ich z.B. war immer mit Dingen wie Medikamente stellen, Arztvisiten und Dokumentation beschäftigt.
ich glaube nicht dass in einem Pflegedienst völlig ungelernte Kräfte rumrennen.. das ist gar nicht zulässig... mindestens die Ausbildung zum Pflegehelfer ist Voraussetzung