Gibt es für ihn Konsequenzen?

3 Antworten

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Kannst du machen.

Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html Der Versuch ist strafbar.

Der Typ hat sich bereits strafbar gemacht. Wer weiß, was sein Rechner oder sein Handy so alles hergeben.


Bitterkraut  25.05.2021, 21:12

Danke fürs Sternchen!

Wer0n1ka 
Beitragsersteller
 10.05.2021, 09:56

Könnten Sie mir vielleicht ein anderen link senden? Dieser ist für den Tierschutzgesetz

Bitterkraut  10.05.2021, 09:55

Der § 180 beziet sich nur auf U16, Aber hier steht ähnliches

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt. Der Versuch ist strafbar.

Du kannst zur Polizei gehen. Aber vielleicht kann die auch nichts machen. Ich hab gehört dass es oft sogar für die Polizei schwer ist Leute aus dem Internet ausfindig zu machen. Oder vielleicht machen sie sich die Mühe auch gar nicht. Aber versuchen kannst du es ja.


Wer0n1ka 
Beitragsersteller
 10.05.2021, 09:13

Er hat dort sein ganzen Namen, sogar sein Wohnort und Studien Ort eingegeben. Also er geht nicht besonders vorsichtig mit seinen Daten um. Man kann auch seine ex-verlobte ausfindig machen (die auch ziemlich jung aussieht)

Wer0n1ka 
Beitragsersteller
 10.05.2021, 11:47

Ich bin zur Polizei gegangen und der Fall wird bearbeitet 👍

Bitterkraut  10.05.2021, 09:47

Der Typ hat sich strafbar gemacht und zwar mit einem Offizialdelikt, das muß verfolgt werden.