Gibt es ein Gesetz, dass den Umtausch von Gegenständen wie Lego oder Sammelkarten untersagt nach dem Öffnen?

7 Antworten

ja, es wäre doch was, 100 Sammelkartenkartons zu bestellen, alle öffnen und den einen auswählen der die Guten enthält und dann 99 geöffnete zurückschicken können....

funktioniert nicht. Umtausch ist nach dem Öffnen bei solchen Sachen nicht möglich. Anders sieht es bei Lego aus. Eine Gewährleistungspflicht besteht m.E. allerdings nur bei Sachmängeln. Kann ich mir bei Lego jetzt nicht vorstellen.

Alles andere wäre Kulanz. Da kommt es darauf an, wie aufwändig die Prüfung ist, ob du alle Kleinteile zurückgeschickt hast, ob es wieder verkauft werden kann. Man kann mit dem Händler gegebenenfalls reden, bei Amazon wird -soweit mir bekannt- eine Abschlagszahlung erfolgen.

Ein Umtausch ist immer eine freiwillige Leistung des Verkäufers. Es gibt kein Recht auf Umtausch, folglich kann es auch kein Gesetz geben, dass die Modalitäten regeln würde.

Unter welchen Umständen ein Umtausch zulässig ist, mußt du mit dem jeweiligen Verkäufer klären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Online hast du ein Rückgaberecht. Kaufst du vor Ort, ist es reine Kulanz

nanfxD  16.08.2020, 23:17

grundsätzlich ja hier nicht

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nanfxD  16.08.2020, 23:30
@Idris164

Weil hier geöffnete Produkte zurück gegeben werden sollen, aber boosterpacks packt man auch im Laden nicht aus. Die Idee ist ja das man im Fernabsatz die Ware nicht anschauen kann, daher ist nur das benutzen der Ware wie es im Laden möglich wäre ok, alles andere geht dann zu weit und schließt den Widerruf aus

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nanfxD  16.08.2020, 23:34
@Idris164

online ist fernabsatz, kann auch sein das es nur wertersatz gibt. (Bin mir nach dem Post nicht 100% sicher) die boosterpacks sind dann aber so gut wie wertlos (die wertvollen werden ja behalten)

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nanfxD  16.08.2020, 23:38
@Idris164

Hab mal nachgeguckt, würde wohl nur 357 VII sein, aber hier wäre ich mir nicht so sicher ob das am Ende nicht doch der Widerruf ausgeschlossen wäre.

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Umtausch ist grundsätzlich freiwillig, es gibt kein Gesetz was einen Laden zum Umtausch zwingt.

Hipponax  16.08.2020, 23:13

Sofern es nicht in die gesetzlichen Gewährleistung fällt.

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Anthonyyala 
Fragesteller
 16.08.2020, 23:14

Ich meint bei einem Onlinekauf

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jort93  16.08.2020, 23:19
@OnePerson19

Das ist aber ganz klar gemeint.

Wenn du von dem widerrufsrecht gebrauch machst, dann musst du die ware zurückschicken und der verkäufer muss dir das geld wiedergeben.

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LouPing  17.08.2020, 00:00
@jort93

Vorsicht!

Die genauen Ausnahmeregelungen sind in § 312g Absatz 2 BGB festgelegt.

Ausnahmen von der Regel
Wie schon erwähnt gibt es natürlich auch Ausnahmen, für die die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht nicht gelten. Hierunter fallen:
  • Dienstleistungen
  • Gewerbliche Käufer
  • Digitale Güter & Downloads
  • Personalisierte und individualisierte Produkte
  • Verderbliche Ware
  • Hygieneartikel
  • Versiegelte Ware
  • Lieferung von alkoholischen Getränken (Details siehe unten)

https://www.markt.de/ratgeber/recht-finanzen-steuern/umtauschrecht/

Sammelkarten sind i.d.R. versiegelt. Der Online- Händler muss in dem Fall gar nichts.

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jort93  17.08.2020, 00:52
@LouPing

Schön, aber ich weiß dass du den Paragraphen garantiert nicht gelesen hast. Denn da steht nur

Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

Erkläre mir doch Mal was das versiegeln von lego mit Hygiene zu tun hat...

Da geht es um Sachen die aus hygienischen Gründen versiegelt werden, sowas wie Verbandszeug, Unterwäsche usw..

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LouPing  17.08.2020, 08:42
@jort93

Versiegelungen sind für den Wert von Sammlerprodukten wichtig, der Bruch des Siegels macht die nahezu wertlos. Das steht i.d.R. auch direkt auf dem Lieferschein oder dem Produkt selber.

Nichts anderes sagst du auch mit deinem Kommentar zu Wertverlust aus..

Hygieneartikel und versiegelte Waren werden deshalb auch getrennt aufgeführt.

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jort93  17.08.2020, 08:59
@LouPing

Nein, das verstehst du falsch. Die werden nicht getrennt aufgeführt, das ganze ist ein Punkt. Es geht um versiegelte waren die aus Hygiene Gründen nicht zurückgegeben werden können.

Sonst trifft das auf jedes Produkt zu. Jedes Handy, jeder Staubsauger und auch sonst nahezu jedes Produkt wird heutzutage versiegelt.

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LouPing  17.08.2020, 09:15
@jort93

Nö.
Wie gesagt, in deinem Beitrag stimmst du mir grundsätzlich zu (Wertersatz). Nur hat der Händler das Recht den Wertverlust durch das brechen des Siegels abzuweisen.

Warum soll der Verkäufer für das brechen des Siegels geradestehen?

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jort93  17.08.2020, 09:17
@LouPing

Nein, absolut nicht.

Das mit dem Siegel betrifft nur Produkte bei denen das hygienische Gründe hat. Kann man ganz klar im Gesetz lesen.

In meinem Beitrag stimme ich dir nicht zu.

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LouPing  17.08.2020, 09:18
@jort93

Nö - das gilt auch für digitale Medien, PC- Spiele ect.

Aber sowas von, bei deinem Beispiel geht es für den Verbraucher um einen Verlust von 45o Euro.

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jort93  17.08.2020, 09:18
@LouPing

Das ist aber ein ganz anderer punkt in der Liste.

Aber, eben keine Sammelkarten.

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LouPing  17.08.2020, 09:19
@jort93

Wenn die versiegelt sind schon. Das steht auch auf dem Lieferschein. Was glaubst du was man alles versiegeln kann.

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jort93  17.08.2020, 09:21
@LouPing

Ja, er muss 450€ Schadensersatz leisten, aber er hat weiterhin sein Widerrufsrecht.

Der Wertersatz kommt nach dem Widerruf. Der Widerruf an sich ist davon nicht beeinflusst.

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jort93  17.08.2020, 09:21
@LouPing

Kannst viel Versiegeln, aber das meiste kannst du trotzdem zurückgeben. Eben nur bestimmte versiegelte Sachen nicht.

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Nein, dafür gibt es kein Gesetz. Die Ware ist nur wertlos, weil sie jemand als wertlos betrachtet.