Gibt es ein Gesetz das untersagt gefälschte Kunstwerke als echt zu verkaufen?

8 Antworten

So ein Gesetz gibt es.

Den zutreffenden Paragraphen sucht Dir Dein Anwalt gern heraus und berät Dich auch, welche Konsequenzen Dir bei Verstoß drohen.

Man dürfte es ausschließlich für den "Eigenbedarf" machen. Ansonsten, stellt es einen strafbaren Betrug (§263 Strafgesetzbuch) dar, da dem Käufer ein Vermögensschaden entsteht, da er für ein vermeintlich echtes Kunstwerk natürlich einen höheren Kaufpreis bezahlen wird, als wenn er weiß, dass es sich um eine Fälschung handelt. Auch das Urheberrechtsgesetz, spielt hier eine entscheidende Rolle.

Mfg.

§ 263 StGB: Betrug § 267 StGB: Urkundenfälschung § 107 UrhG: Unzulässiges Anbringen der Urheberbezeichnung
DerVxn 
Fragesteller
 02.04.2021, 17:03

Vielen Dank, damit sollte ich meine Hausarbeit beenden können!

Auf jeden Fall gibt es da welche vermutlich sogar mehrer. Exakt kann ich die nicht bennenen aber es fängt ja schon damit an das du probleme mit dem Copyrights bekommst.

Außerdem verkaufst du dann etwas anderes als das was du behauptest damit ist das Betrug allein die 2 Dinge würden dich davon abhalten. Gesetzlich gehesen mein ich.