Arbeitsvertrag Kündigung Falsche unterschrieft!
Hallo ich habe eine wichtige frage..
Also meinem Bekannten wurde ja gekündigt und er hat alte unterlagen wo der Firmen betreiber mal unterschrieben hatte und diese Unterschrieft seht ganz anderster aus wie auf dem gekündigten arbeits Vertrag und jetzt hatt er noch ein schrieben bekommen mit der unterschrieft und die seht wieder anderster aus wie auf dem Arbeitsvertrag!
Ich finde so was krass und wollte mal fragen was sit wen das rauskommt das es eine Fälschung ist den Der wo die unterschrieft ja gehört sagt selbst er hätte NICHTS unterschireben
5 Antworten
Die Unterschrift kann jedes Mal anders aussehen und ist dennoch immer noch legal und gültig.
Eine Unterschrift ändert sich im Laufe des Lebens mehrfach, und dann wäre sie ja immer ungültig.
Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der einmalig ist, entsprechend charakteristische Merkmale aufweist und sich als Wiedergabe eines Namens darstellt (BGH NJW 1987, 1334, OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 946).
Somit reicht es aus, wenn andere bestätigen können, daß die kennzeichnende Person wirklich unterschrieben hat.
Ja, sorry, aber bei deiner Rechtschreibung und deiner Ausdrucksweise fällt es leicht, Dinge falsch zu verstehen.
Und Großbuchstaben bedeuten im Internet, daß man jemanden anschreit.
Sei nicht so unhöflich, du musst mich nicht anschreien denn das Missverständnis kommt wegen deiner schlechten Rechtschreibung.
Auch wenn Du meine Antwort beanstandet hast. Eine wiederholte falsche Kündigung ist eben schon mobbing. Zudem übt es seelische Grausamkeit aus.
Deine Antwort wird nicht besser, wenn Du andere Antworten beanstandest.
Ich habe deine Antwort nicht beanstandet, was soll das?
Ich habe etwas wegen deiner Mobbing-Aussage hinzugefügt, wieso sollte ich das dann beanstanden?
Erzähl keinen Käse.
Selbst wenn eine wiederholte Kündigung unter Mobbing fallen würde, ist es hier nicht der Fall, denn es geht nur um eine einzige Kündigung.
Die Unterschrift ist unwichtig.
Wichtig ist die Erkenntnis, ob ein Schreiben tatsächlich von demjenigen ist, der als Absender draufsteht.
Arbeitsverträge können auch mündlich geschlossen werden - die Unterschrift ist also unwichtig.
Eine Kündigung muss zwar schriftlich erfolgen, aber bedarf keiner Unterschrift.
Wenn Du also meinst, dass die Kündigung gar nicht vom Arbeitgeber ausgestellt wurde, dann solltest Du dem auf dem Grund gehen.
Bis Du aber der Meinung, dass das mit der Kündigung schon in Ordnung geht, solltest Du Dir wg. der Unterschrift keine Gedanken machen.
wieso soll die Unterschrift unwichtig sein?- Die ist das Wichtigste überhaupt.- Der Fragesteller will nix über n Arbeitsvertrag wissen, sondern fragt zur Kündigung.- Vertrag u. Kündigung haben den kleinen, aber feinen Unterschied, dass es sich bei nem Vertrag um ne 2-seitige und bei ner Kündigung um ne einseitige Willenserklärung handelt.- es ist seeehr wichtig, wer das Unterschreibt.
Das sehe ich anders: Es ist wichtig, von wem die Willenserklärung kommt. Die Unterschrift ist aber keine Willenserklärung. Der Wille ergibt sich aus dem Text über der Unterschrift. Daher ist die Unterschrift m.E. unwichtig.
Also, sollte es raus kommen, das der derjenige gar nicht unterschrieben hat, sondern jemand anderes, dann ist das natürlich Urkundenfälschung. Aber bevor ihr was unternehmt, würde ich mir Hilfe bei einem Anwalt holen, der auf so etwas spezialisiert ist. Nur nichts alleine unternehmen,denn dann habt ihr in der Regel keine Chance.
liegt schon beim anwalt ;:-)
nur was sit wen es fälschung ist was bekommt mein bekannter dan ? endschädigung ?
Dein Mann bekommt keine Entschädigung, weil eine eventuelle falsche Unterschrift keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Kündigung haben muss.
Wenn die Kündigung trotz falscher Unterschrift wirksam ist, hat Dein Mann keinen Schaden und somit keinen Schadensersatzanspruch.
Da sieht man doch schon, wo der Hase hin will:
"Endschädigung" wird es nicht geben, wofür?
Er wurde gekündigt, und im schlimmsten Fall müsste er weiter beschäftigt werden. Aber die Unterschrift ändert sich im Laufe der Zeit, und selbst wenn der Chef jedesmal eine andere Unterschrift benutzt, so muss nur eine bei der Unterzeichnung anwesende Person bezeugen können, daß er wirklich unterschrieben hat.
Da ist nix mit Entschädigung.
es kann sein das wenn es ne große firma ist, der chef garnicht die kündigung unterschreiben darf, so wars bei mir auch er hatte zwar den vertrag gemacht aber gekündigt hatte die vertrettung der geschäftsführung.
die vertretung unterschriebt mit dem firmen chef seintem namen und nachname ?
nein mit ihrem namen aber im auftrag vom chef.
teht aber dem chef sein name und er hat selsbt gesagt er hat nie was unterschrieben
achso... hmm dann hat sich wohl einer n schlechten scherz erlaubt, geh zum anwalt, red mit dem chef und mach ggf. ne anzeige, sone unterschriften fälschung ist keine kleinigkeit
Moin,
is ganz einfach.
kündigen darf NUR die Geschäftsleitung bzw der Chef.
Les dazu § 174 BGB.
Wenn die Unterschrift ne Andere kann es sein, dass bei ner GnbH der GF gewechselt hat.- Das kannste ja leicht feststellen.
Ne Kündigidung hat auf nem Firmenbogen zu stehen und da drauf MUSS der GF vermerkt sein.
Die so genannte "Eselsprokura", also im Auftrag ist Käse.
Entweder die Berechtigte Person ist als vertretungsberechtigt im Handelsregister und auf dem Briefbogen vermerkt, oder es MUSS ne Vollmacht dabei sein.
Bei Einzelunternehmen darf auch NUR der Chef ne Kündigung unterschreiben, o. halt ein Bevollmächtigter.
Ich selbst habe es auch schon erlebt, wo die Ehefrau des Chefs ne Kündigung unterschrieben hat.
Das geht NICHT, auch nicht "i.A."
Es darf auch kein Meister, o. Abteilungsleiter usw. ne Kündigung unterschreiben.
okay aber der hatte am selbst gesagt er HATT NICHTS UNTERSCHRIEBEN