GEZ verlangt von mir (kostenpflichtige) Registerauskunft, bevor eine Forderung gestrichen wird. Kann ich der GEZ die Registerauskunft in Rechnung stellen?

3 Antworten

Die Auskunft musst du schon selbst zahlen. Denn du hast doch das Interesse für die Vergangenheit die Forderung gestrichen zu bekommen. Warum soll denn der Beitragsservice, wenn er auf Geld verzichten soll, das ihm gesetzlich zusteht, weil du dich für die alte Wohnung nicht abgemeldet hast, auch noch dafür zahlen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

b8243056 
Fragesteller
 18.09.2018, 12:23

Wovon du ausgehst, ist ein Beweislastumkehr zu Lasten der Bürger. Man könnte fast erraten, wo du beschäftigt bist. Derjenge, der eine Forderung stellt, sollte den Anspruch begründen.

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gorbi210  19.09.2018, 19:49
@b8243056

Es kommt nicht darauf an, wie du das nennst. Ich habe dir nur eine objektive Auskunft über die bestehende Rechtslage gegeben. Die hat auch nichts damit zu tun, ob ich überhaupt und ggf. wo beschäftigt bin. Wenn du die Rechtsauskunft nicht hören willst, warum fragst du dann überhaupt?

Entscheidend ist, dass die Forderung des Beitragsservice allein dadurch begründet ist, dass du als volljähriger Bürger in einer Wohnung gewohnt hast. Das ist nämlich allein die gesetzliche Voraussetzung für das Entstehen der Forderung. Da muss dann nichts weiter begründet werden. Da du die Forderung aber nun beseitigen willst, musst du beweisen, dass du entweder in der Wohnung nie gewohnt hast oder sie vor soundsoviel Monaten verlassen hast. Und das kannst du eben nur mit der von dir zu besorgenden Registerauskunft, für die du selbstverständlich die Kosten tragen musst. So ist nun mal leider die Lage.

Das wäre nur anders, wenn du ohne Registerauskunft nachweisen könntest, dass du dich beim Auszug aus deiner damaligen Wohnung beim Beitragsservice ordnungsgemäß um- oder abgemeldet hättest. Dazu warst du nämlich auch gesetzlich verpflichtet. Eine Abmeldung beim Meldeamt reicht nicht.

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ohne weitere Angaben kann man Dir sicher keine Auskunft geben. Welche Art Forderung und Auszug aus welchem Register?


b8243056 
Fragesteller
 17.09.2018, 17:55

Eine Registerauskunft vom Einwohnermeldeamt, aus der hervorgeht, dass ich eine Wohnung nicht mehr bewohne und vor vielen Jahren ordnungsgemäß abgemeldet habe.

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Esskah  17.09.2018, 18:03
@b8243056

nach meinem Wissen bekommt die GEZ die Meldedaten sämtlicher volljähriger in Deutschland gemeldeter Personen. Die Daten enthalten u.a. Name, Adresse, Familienstand, Geburtsdatum und Tag des Einzugs in die Wohnung.

Somit liegen die Daten der GEZ bereits vor, die sie von Dir verlangen. Ich persönlich sehe daher keinen Grund die Daten (erneut) zu liefern.

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b8243056 
Fragesteller
 17.09.2018, 18:05
@Esskah

Das ist in meinem Fall nicht zutreffend. Offenbar.

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Esskah  17.09.2018, 21:06
@b8243056

Dann kaue ich es dir eben komplett vor: wenn die GEZ selbst die Daten bekommt, dann kann sie diese nochmals selbst einholen und braucht dich nicht dazu. Das kann man ihnen mitteilen.

Wenn deine letzte antwort stimmt, bekommst du auch keine anderslautende Auskunft und an deiner an- oder Abmeldung ist etwas verkehrt. Zudem erhältst du bei Anmeldung eine Bestätigung diese sollte der GEZ ausreichen

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b8243056 
Fragesteller
 18.09.2018, 11:18
@Esskah

Die Aussage der GEZ ist, dass ich den Nachweis selbst zu erbringen habe.

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b8243056 
Fragesteller
 17.09.2018, 18:12

Wo ist jetzt bitte die Passage, die es verbietet?

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heirote23  17.09.2018, 18:14
@b8243056

Deine Frage:

"Kann ich der GEZ die Registerauskunft in Rechnung stellen?"

Das steht alles in dem Link.

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Esskah  17.09.2018, 21:03
@heirote23

Der Link hat nichts mit der Frage zu tun, denn in Deiner Antwort geht es nicht um private Daten aus dem Melderegister des Einwohnermeldeamts

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