was gilt als Bescheinigung über den Bezug von Ausbildungsgeld?

6 Antworten

Als Auszubidender kannst du dich nur befreien lassen, wenn du BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe BAB bekommst. Falls du so eine Leistung beziehst, hast du darüber einen Bescheid bekommen, mit dem du deine Befreiung nachweisen kannst. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Nur allein weil man Azubi ist, bekommt man keine Befreiung.

Wenn du Azubi bist und nur deine Vergütung vom Arbeitgeber bekommst, ist das kein Ausbildungsgeld. Voraussetzung ist schon mal, dass du nicht mehr bei den Eltern wohnst. Ähnlich wie beim BAföG handelt es sich beim Ausbildungsgeld um eine staatliche Sozialleistung, die erst nach Prüfung des Bedarfs gewährt wird. Dazu gehört die Prüfung des eigenen Einkommens und Vermögens sowie das der Eltern.

Vor allem wird Ausbildungsgeld aber nur für behinderte Menschen gewährt, die eine Erstausbildung durchlaufen und keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Auszubildende/r zu sein ist kein Grund für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren.

Übrigens als Auszubildende/r erhältst Du eine Ausbildungsvergütung und kein Ausbildungsgeld.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/122.html

Anspruch auf Befreiung haben Auszubildende welche BAB oder ergänzende Leistungen nach SGB II beziehen.

Du benötigst eine Kopie vom Bewilligungsbescheid und eine bestätigung von der Agentur für Arbeit das man das Geld erhält (Unterschrift + Stempel !!!).

Als Azubi bekommst du doch eine Gehaltsabrechnung