Säumniszuschlag in Rechnung stellen bevor man darüber in Kenntnis gesetzt wurde?

1 Antwort

Der Rundfunkbeitrag hat eine gesetzliche Fälligkeit und zwar in der Mitte eines individuellen 3-Monatszeitraums; also z. B. am 15. Juni für die Monate Mai bis Juli. D. h. du musst eigentlich selber wissen, wann dein Rundfunkbeitrag fällig ist. Das kannst du aber in der Regel aus früheren Rechnungen erfahren, als du noch welche bekommen hast.

Dann hast du offensichtlich einmal schon einen Festsetzungsbescheid mit einem Säumniszuschlag bekommen. Wer den Fälligkeitstermin nämlich um mindestens 4 Wochen überschreitet, bekommt einen Festsetzungsbescheid, in dem zwangsläufig auch der Säumniszuschlag von 8 Euro mit festgesetzt wird. Danach bekommst du bei versäumter Zahlung keine Zahlungsaufforderung mehr, sondern gleich den Festsetzungsbescheid mit den 8 Euro zusätzlich.

Das alles ergibt sich aus § 7 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und § 11 Abs. 1 der Satzung über das Verfahren zur Leistung des Rundfunkbeitrags der für dich zuständigen Landesrundfunkanstalt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung