Gewinnspiel - Kontrolle der Ausschüttung?
Gibt es ein Gesetz, dass wenn jemand ein kostenloses Gewinnspiel veranstaltet, er den ausgelobten Preis auch ausschütten muss? Als Beispiel: das zu gewinnende Auto könnte ja in Wirklichkeit gar nicht zir Verfügung stehen und man will nur an die Daten der Teilnehmer kommen (um sie zB zu verkaufen).
2 Antworten
Ja, solche Gesetze gibt es. Für zeitlich begrenzte Gewinnspiele gibt es die Gewinnspielsatzung.
Je nach Preishöhe und Teilnahmevoraussetzungen, sind die Kontrollauflagen unterschiedlich.
Dann wäre er so clever es an einen Bekannten zu losen.