Gewerbe mit Fiktionsbescheinigung anmelden?
Hey Leute :)
ich bin 17 Jahre alt, hier geboren und aufgewachsen. Aufgrund einzelner Ereignisse habe ich im Moment KEINEN Pass. Ich kann mich lediglich mit einer Fiktionsbescheinigung ausweisen.
nun zu meiner Frage: kann ich mit einer Fiktionsbescheinigung ein Gewerbe anmelden? Um den Pass wurde sich gekümmert, wir haben im August (meine ich?) einen Termin bei der Ausländerbehörde, würde das Gewerbe aber jetzt schon anmelden.
Vielleicht hinzuzufügen dass meine Eltern aus einem nicht-EU Land kommen?
2 Antworten
Wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller sich rechtmäßig ohne Visum im Bundesgebiet aufhält, weil die Staatsangehörigkeit sie oder ihn dazu berechtigt, wird die Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz ausgestellt.
Der Aufenthalt im Bundesgebiet ist damit erlaubt, bis über den Antrag entschieden worden ist. Diese Fiktionsbescheinigung berechtigt hingegen nicht zur Wiedereinreise in das Bundesgebiet. Auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist damit nicht gestattet.
Deine Frage ist somit mit einem Nein zu beantworten.
Dein Hauptproblem ist vielmehr deine fehlende Geschäftsfähigkeit, weil du minderjährig bist.
Ich bin genervt weil ich noch nicht alt genug bin, trotzdem danke ^^
ich kann nichts für dein Alter. Aber Jugend ist ein Makel, der von Tag zu Tag geringer wird...
Hast recht man... ich werde immer älter amk
Eyyy man....