Gewährleistung bei Handy mit Wasserschaden?

10 Antworten

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Also : Gewährleistung gilt bis 2 Jahre nach dem Kauf. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer bei einem Defekt nachweisen , dass er nicht schon von Anfang an vorhanden war , was oftmals schwer ist , weshalb man bis zu 6 Monaten die besten Chancen hat. Danach dreht sich die Beweislage um , also der Käufer muss nachweise , dass der Schaden schon vor dem Kauf entstand, was ohne eine externes und Kosten spieliges Gutachten nicht möglich ist. Der Käufer hat aber das Recht auf 2 Überprüfungen wegen dem selben Grund. Danach darf der Verkäufer weiter Kostenlose Überprüfungen ablehnen. Viele Anbieter bessern in diesen Überprüfungen zur Kundenfreundlichkeit die Fehler schon aus .Was aber natürlich keine Pflicht ist. 

Wasserschaden ist kein Gewährleistungs- Fall. Warum soll der Hersteller oder der Händler dafür haften, wenn Du dein Handy ins Klo wirfst? Das ist Selbstverschulden.

Dann würde ich auch alles halbe Jahr ein neues Handy anfordern.

"laut Gestz, davon auszugehen, dass der Schaden schon vorher da war"

Welcher Wasserschaden soll denn bitte vorher schon zustande gekommen sein. Damit hat eine mögliche Beweislastumkehr nichts zu tun.

Wenn du darauf pochen willst dass das Ding keinen Wasserschaden hat musst du im Zweifel einen externen Gutachter beauftragen.

joanasi 
Fragesteller
 25.11.2016, 22:27

Korrosion! Langsamer Prozess?! Kein Kurzschluss

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Ihr lagt alle falsch!! Ich habe das neue Handy in der Hand! Man darf sich einfach nicht immer alles gefallen lassen!!

Stephan13061984  25.08.2017, 13:52

Hi.  Ich habe in etwa das gleiche Problem. Kannst du mit mir mal bitte Kontakt aufnehmen.  Da

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Du hast vieles nicht oder falsch verstanden. Bei einer Garantieleistung werden keine von dir zugefügten Schäden bezahlt, bei der Gewährleistung musst du nachweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorlag. Ein Wasserschaden ist also niemals abgesichert, weil er allein durch deine falsche Handhabung entstanden ist. Zweifelst du einen Wasserschaden an, musst du das Gegenteil beweisen. Das kann ein Gutachter für 250 bis 350 Euro machen. Wenn dieser den Wasserschaden bestätigt, ist das Geld weg...