Gesundheitszeugnis zu spät?
Hallo,
und zwar habe ich am 1.09. eine Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik in einem Lebensmittelunternehmen angefangen. Den Vertrag habe ich Ende August unterschrieben, das war alles ziemlich kurzfristig. 1 Woche nachdem ich die Ausbildung angefangen habe, kommt der Chef auf einmal und sagt mir, ich bräuchte ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt, um überhaupt in der Lebensmittelbranche arbeiten zu dürfen. Das wusste ich natürlich nicht und wurde auch vorher nicht darüber belehrt. Darf mich mein Chef nun weiter beschäftigen, bis ich meinen Gesundheitspass habe? Der Termin für die Belehrung ist erst am 18. Oktober.
1 Antwort
- Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik - Belehrung Gesundheitsamt - § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz)
Der Ausbildungsbetrieb darf Dich vorübergehend nicht in den Bereichen ausbilden, für welche die Bescheinigung vorgeschrieben ist.
Da die Bescheinigung (noch) nicht vorliegt, darf er Dich dann bis 17.10. nur in den Bereichen ausbilden, für die man die Belehrung nicht braucht.