Gesundheitszeugnis zu spät?

1 Antwort

  • Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik - Belehrung Gesundheitsamt - § 43 IfSG (Infektionsschutzgesetz)

Der Ausbildungsbetrieb darf Dich vorübergehend nicht in den Bereichen ausbilden, für welche die Bescheinigung vorgeschrieben ist.

Da die Bescheinigung (noch) nicht vorliegt, darf er Dich dann bis 17.10. nur in den Bereichen ausbilden, für die man die Belehrung nicht braucht.