Geschenke zurückfordern?


23.03.2020, 21:45

--> Nein ich möchte die Jacke nicht behalten, da mir diese Person nun nicht mehr sympathisch ist und viel schlechtes vorgefallen ist. Der Grund, weshalb ich frage, ist, dass ich sie aus trotz so einem Menschen nicht wieder geben möchte und sie ebenfalls noch Dinge von mir besitzt (nicht in meinem wollen oder als Geschenk)

10 Antworten

"ob ich rechtlich dazu verpflichtet bin, dieser Forderung nachzukommen."

Nein ;) geschenkt ist geschenkt und bis (auf wenige, hier nicht anwendbare Ausnahmen) endgültig


Dezireh 
Fragesteller
 23.03.2020, 21:39

Ich hab natürlich recherchiert und auch Ausnahmen gefunden, jedoch keine Situation, in der man das Geschenk behalten kann. Ab welchem Preis gilt denn etwas ab wertvolleres Geschenk und muss zurückgegeben werden?

Danke :)

0

Normale Schenkungen kann mann nicht zurückfordern, was anderes wär zb. ne Hochzeit, aber n auszugsgeschenk, da hat die Gute Pech.


ob rechtlich oder nicht, gib ihr die Jacke und gut ist´s

hättest sicher keine Freude mehr daran  ( der Kluge gibt nach)

Musst du nicht, aber bei so einer gehässigen Person , würde Ich Sie von selber zurück geben, würde die garnicht mehr haben wollen.

Durch das Geschenk ist sie in deinen Besitz übergegangen. Du musst sie nicht zurückgeben. Unter bestimmten Gesichtspunkten kann sie sie zurückverlangen, dies benötigt aber ein langes Verfahren.
Aber mal ganz ehrlich, wäre es nicht besser, sie einfach zurückzugeben, damit ihr euch nicht wegen der Jacke noch mehr zerfleischt?