Gemeinsame Sozialwohnung und der Partner zieht aus?

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Die Sozialwohnung wurde euch beiden als Mieterpartei über einen WBS zugesprochen und ihr habt den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben. Somit kann nur die Mieterpartei gemeinsam die Kündigung verfassen oder den MV mit dem Vermieter einvernehmlich auflösen.

Eine Ersatzwohnung ist bei dieser Konstellation nicht in Sicht. Die Wohnfläche spielt keine Rolle.

Das Riesenproblem hat dein auszugswilliger Partner, denn sein Auszug ohne wirksame Beendigung des Mietvertrages beendet nicht seine gesamtschuldnerische Haftung für die Wohnung.


PrinzWales  04.08.2022, 12:36

Ich stehe vor einem ähnlichen Problem, wo du mir mit deinem wissen weiterhelfen könntest: Meine Frau und ich haben uns getrennt und haben eine gemeinsame WBS Wohnung. Sie will sich in einer anderen Stadt eine Wohnung suchen. Muss ich etwas am Mietvertrag verändert werden? Welche Folgen gibt es für mich? (ich habe die Frage aktuelle auch etwas ausführlicher in meiner Bio)

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Wenn ihr beide unterschrieben habt, könnt ihr auch nur beide kündigen. Einer alleine geht nicht.