Geld zurück im Kino?

10 Antworten

Das Benehmen anderer ist in der Regel kein Grund für eine Erstattung der Kosten

Nein, das Kino ist nicht dafür verantwortlich, jedes Gericht wird dir bestätigen, dass störende Geräusche im Kino zu erwarten sind. Das Kino hat den Film ja anscheinend sauber präsentiert und somit das verkaufte Produkt zur Verfügung gestellt.


Aber bist du denn außer dem Filmen der Person aktiv geworden gegen die Störung?
Hast du denn jemand vom Personal darauf aufmerksam gemacht oder den Mann entsprechend angesprochen? Hast du geschaut ob es einen anderen Platz gibt, der frei ist und an dem du den Film besser genießen kannst?

Aber viel interessanter: Du hast im Kino, während des Films gefilmt? Hast du vielleicht den Film abgefilmt und deshalb stört dich das mit den Chips so sehr?

MartinOriginal 
Fragesteller
 11.01.2017, 15:13

Ja, genau das meinte ich.

0

Genau aus solchen Gründen gehe ich nicht ins Kino, da einfach überall nur Geraschel ist und man kaum einen Film entspannt gucken kann.

Das Benehmen anderer Person ist kein Grund für eine Erstattung der Kosten und zweitens, könnte der Typ Dich auch anzeigen, da Du ihn ohne seine Erlaubnis gefilmt hast.

Omg.... Menschen kommen auf Ideen!

Das ist Risiko im Kino, damit muss du rechnen, genauso wenn jemand mit dem Popcorneimer raschelt, aus dem Getränkebecher schlürft oder laut lacht.

Andersherum hast du dich doppelt straffällig gemacht: Zum einen hast du den Mann gefilmt, was ohne seiner Zustimmung verboten ist, zum anderen hast du den Film mit gefilmt der urheberrechtlich geschützt ist.

Nein, hättest ja den Platz wechseln können, war bestimmt noch ein anderer Platz frei!