Geklautes Fahrrad gekauft, und wieder Verkauf (Straffbar für mich)?

12 Antworten

der Straftatbestand der Hehlerei erfordert nicht nur eine Erfüllung der in § 259 StGB genannten Tatbestandsmerkmale, sondern auch ein Zusammenwirken mit dem Vortäter (hier dem angeblichen Fahrraddieb);

wenn Du also das Fahrrad zu einem reellen Preis auf einem Fahrradflohmarkt erworben hast, fehlt es an dem Zusammenwirken mit einem Vortäter; da gibt es natürlich auch Abstufungen: solltest Du zB ein teures E-Bike auf dem Flohmarkt für 100 Euro erworben haben, könnte durchaus bedingter Vorsatz vorliegen und dann eine Straftat vorliegen;

An einer gestohlenen Sache ist im übrigen kein gutgläubiger Erwerb möglich, für Dich nicht und auch nicht einen weiteren Käufer;

ob der Eigentümer ermittelt werden kann, steht auf einem anderen Blatt; das Fahrzeug käme dann in die Asservatenkammer und würde nach bestimmter Zeit versteigert werden; bei einer Versteigerung kann dann originäres Eigentum erworben werden;

Diebsegut verkaufen ist Hehlerei und strafbar. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wobei es in diesem Fall auch unglaubwürdig ist wegen der fehlenden Seriennummer.

Nennt sich Hehlerei.

Ob du schuldig bist, ergibt sich aus der Ermittlungsakte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jurastudium

Unter Umständen kannst du wegen Hehlerei angezeigt werden.

Ob derjenige damit durch kommt, kann ich allerdings nicht sagen.

Wenn du es zurück kaufst macht er sich such strafbar. Theoretisch ist es Hehlerei da du beim Kauf davon nichts wusstest und es nicht wissen konntest dürfte dir aber nichts passieren.

eine fehlende Rahmennummer ist kein Beweis für ein geklautes Rad. Der Vorbesitzer hat ranhalten einfach nie gravieren lassen (ist auch unnütz heut zutage)