Geht man in Knast, wenn man einen Dieb verprügelt?

8 Antworten

In dem Fall wäre es Aufgabe eines Gerichtes, zu entscheiden, ob es sich in der konkreten Situation um eine angemessene Notwehr gehandelt hat oder nicht.

Grundsätzlich ist es natürlich erlaubt, sich gegen einen Taschendieb zu wehren, den Diebstahl abzuwenden bzw. den Täter an der Flucht zu hindern. Wenn es dem Zweck dienlich ist, darf man dabei auch auf den Täter einschlagen, allerdings muss die Notwehr in einem angemessenen Verhältnis zu der Tat stehen.

Wenn du dich also gegen den Dieb, der seine Hand gerade in deiner Tasche hat, mit Schlägen wehrst und ihm dabei einen Zahn ausschlägst, wird das wohl als Notwehr gelten. Wenn du dem ohne Beute flüchtenden Täter nachläufst und ihn aus Rache krankenhausreif prügelst eher nicht.

Hallo gerkor!

Es ist Jedermannsrecht sich gegen einen Diebstahl zu wehren aber es muss verhältnismäßig sein und genau diese Grenze wird da überschritten

Manches ist schwer zu vermitteln. Hat Du eine ungesicherte Grube im Garte und ein Einbrecher bricht sich die Knochen bekommst Du Ärger

  Ich wünsche Dir einen schönen Abend   

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich gehe davon aus, dass man in der Situation natürlich sein Eigentum und auch sich selbst schützen darf. Wenn der Dieb bzw Angreifer zu Schaden kommt, dann hat er halt Pech gehabt. Pfeif auf seine Zähne.
Was nicht geht ist, den Typen später nach der Tat anzugreifen. Das wäre dann Selbstjustiz.

Du kannst den Typen natürlich nicht gleich ins Jenseits befördern, aber eine ordentliche aufs Maul zur sofortigen Abwehr wird sicher in Ordnung sein. Ich nehme an, das sieht schlagartig anders aus, wenn der Dieb bewaffnet ist.


Saim0n  27.06.2022, 17:14

"Verprügeln" bezeichnet wohl kaum abwehrenden Widerstand.

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HarryXXX  27.06.2022, 18:39
@Saim0n

Das heißt natürlich nicht, dass man 10 Minuten lang auf den einen prügeln darf. Aber ein ordentlicher Schlag, damit die Zähne in Überschallgeschwindigkeit aus den Ohren fliegen, das sollte kein Problem sein. Alternative hätten ein paar gebrochene Finger vielleicht auch. Auf irgendein Diebespack muss man jetzt nicht allzu viel Rücksicht nehmen.

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In dem Fall würde ich sagen wäre das Notwehr, jedoch ist das deutsche Rechtsystem ziemlich kompliziert, aus meiner Sicht wäre es aber Notwehr.

Woher ich das weiß:Recherche

verreisterNutzer  27.06.2022, 00:19

WO wäre DAS Notwehr ?

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wiki01  27.06.2022, 07:14
@verreisterNutzer

Der rechtswidrige Angriff ist gegenwärtig, das heißt, er passiert in dem Moment, somit ist die Abwehr Notwehr, wurscht, wie du das siehst.

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HarryXXX  27.06.2022, 07:48
@verreisterNutzer

Du darfst auch dein Eigentum schützen und musst dir nicht widerstandslos alles wegnehmen lassen.

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Dieser Schlag ist Notwehr. Der Griff in deine Tasche ist eindeutig Zueignungsabsicht, der rechtswidrige Angriff gegenwärtig.


Saim0n  27.06.2022, 17:14

Verprügeln ist nicht ein Schlag.

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wiki01  27.06.2022, 17:20
@Saim0n

Das stimmt, deshalb schrieb ich von diesem Schlag. Das ist ein Schlag, der den Angriff beendet.

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