Geht das?

1 Antwort

(Hier stand vorher Quatsch, wurde raus editiert).

Nicht zulässig
• Schüler
• youtuber, Streamer, Blogs/Gruppen/Communities, Online-Portale, Medien (bitte über die Presse  akkreditieren )

Quelle

Daher leider nein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter
Hubert6747 
Fragesteller
 29.08.2022, 18:03

Da ich Gaming Content mache, würde es also gehen

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