Gehört Umziehen zur Arbeitszeit?

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Ist Umkleidezeit gleich Arbeitszeit?

Fürs Umziehen bezahlt werden ohne für ein Umzugsunternehmen zu arbeiten – geht das? Eine Frage, die sich Arbeitnehmer mit Berufen, in denen eine Arbeits- oder Schutzbekleidung Pflicht ist, oft fragen. Bei uns erfahren Sie, wann Umkleidezeit auch wirklich Arbeitszeit ist.

Ist es Arbeit, Arbeitskleidung anzuziehen?

Wenn die Arbeitskleidung so eng anliegt wie ein Taucheranzug, ist es mit Sicherheit Arbeit, sie anzuziehen. Doch auch grundsätzlich gilt: Umkleidezeit ist Arbeitszeit, wenn die Arbeitsbekleidung für nicht private Zwecke angezogen wird. Denn dann handelt es sich laut § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) um eine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung des Arbeitnehmers. Darunter fallen alle Maßnahmen, die mit der Arbeitstätigkeit zusammenhängen und dem Interesse des Arbeitgebers dienen – also auch das An- und Ablegen der Arbeitskleidung. Doch Achtung: Dies gilt nur, wenn die Arbeits- oder Schutzbekleidung nicht zuhause angezogen und somit auch nicht auf dem Weg zu Arbeitsstätte getragen werden kann! Ist dies der Fall, liegt eine sogenannte Fremdnützigkeit vor und somit auch vergütungspflichtige Arbeitszeit.

Eine weitere Möglichkeit für bezahltes Wechseln von Alltags- in Dienstkleidung ist in manchen Arbeitsverträgen verankert. Steht dort, dass die vergütungspflichtige Arbeitszeit „mit der Aufnahme der Tätigkeit gemäß Dienstanweisung“ beginnt, kann die Umkleidezeit als Arbeitszeit verstanden werden (BAG 5 AZR 245/17).

Ist Umkleidezeit gleich Arbeitszeit? | So gibt's fürs Umziehen Geld! (gansel-rechtsanwaelte.de)

Wenn für die Arbeit eine bestimmte Kleidung vorgeschrieben ist (Arbeitskleidung/Schutzkleidung), die besonderen Umgang erfordert, dann gehört das Umziehen zur Arbeitszeit.

Während ein Polizist durchaus in Uniform zur Arbeit fahren kann, macht es für einen Chirurgen wenig Sinn, mit Maske und Gummihandschuhen ins Krankenhaus zu fahren.

Die Arbeitskleidung in einer Küche gehört sicherlich zu den Dingen, mit denen man sich nicht in die Straßenbahn setzt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich

Gehören Umziehen und Duschen zur Arbeitszeit? - Deutsche Anwaltauskunft

Zumindest zu den Umkleidezeiten hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) bereits entschieden. Demnach zählt Umziehen zur Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Arbeitskleidung vorschreibt, die privat nicht getragen werden darf, und die Angestellten sich direkt im Betrieb umziehen müssen (Urteil vom 19. September 2012, 5 AZR 678/11).

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Es kommt also darauf, wenn man die Sach schon zu Hause anziehen könnte, ist es keine Arbeitszeit, darf man sie (z.B. aus Hygienegründen) erst am Arbeitsplatz anziehen, ist es Arbeitszeit

Die Rüstzeit gehört zur Arbeitszeit.