Gehört er zur Familie?

7 Antworten

Nein, dafür gibt es keinen eigenen Begriff.

"Mann der Cousine" tut es völlig.

Ich würde ihn auch zu Familienfeiern einladen, wenn sie eingeladen ist.

Nein seid ihr nicht, daher gibt es auch keinen Namen, deine Kinder und ihre Kinder wären einfach Cou-Cousins.

Er gehört genauso zur Familie, wie auch dein Ehepartner zur Familie gehört. Im sozialen Sinn ja („eingeheiratet“), im biologischen Sinn nein, da euere genetische Abstammung (zum Glück) eine andere ist.

„Verwandt“ seid ihr, da das im Bezug auf Menschen definiert ist als „zur gleichen Familie gehörend; gleicher Herkunft, Abstammung“ (Google Wörterbuch) - also ist mit verwandt sowohl eingeheiratet (= zur Familie gehörend) als auch abstammend (= Blutlinie, genetische Abstammung) gemeint. Letzteres nennt sich auch „blutsverwandt“ - das seid ihr nicht.

Zur Verwandtschaft im genetischen Sinne gehört er nicht, aber zur Familie im sozialen Sinne schon.

nein, der gehört nicht wirklich zur Verwandtschaft.. der ist nur angeheiratet