Gehört die Witwenrente abgeschafft?

Das Ergebnis basiert auf 23 Abstimmungen

Nein 87%
Ja 13%

3 Antworten

Nein

Die Witwen-/Witwerrente gehört nicht abgeschafft. Sie ist für die jüngere Generation sowieso schon kleiner als für die ältere. Außerdem wird der Verdienst bzw. die Rente des überlebenden Ehepartners auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet.

Gerade für die ältere Generation ist die Witwenrente wichtig, denn eine Frau konnte damals kaum eine eigene Rente erarbeiten, wenn sie Kinder großgezogen hat:

  • Es gab früher kaum Betreuungsmöglichkeiten für Kinder (in Westdeutschland), so dass der Großteil der Mütter nicht arbeiten konnte, weil sie ihre Kinder beaufsichtigen mussten.
  • Eine verheiratete Frau hatte damals auch keine Möglichkeit Schwangerschaften zu verhindern, wenn der Ehemann das nicht wollte. Die Pille als Verhütungsmittel wurde erst 1961 eingeführt – allerdings wurde sie anfangs nur den (verheirateten) Frauen, die schon mehrere Kinder hatten, verschrieben.
  • Bis 1977 brauchten Frauen die Erlaubnis ihres Ehemannes um überhaupt arbeiten zu dürfen. Der Ehemann konnte auch einfach das Arbeitsverhältnis seiner Frau kündigen ohne dass sie darauf Einfluss gehabt hätte. Es lag also nicht an der Frau, wenn sie nicht genug für ihre Rente in die Rentenkasse einzahlen konnte. Bis 1962 durften Frauen noch nicht mal ein eigenes Konto bei der Bank eröffnen ohne die Erlaubnis ihres Ehemannes.

Die Frauen dieser Generation bekommen heute die „Große Witwenrente“ = 55 Prozent der Rente ihres Ehemannes, wenn er stirbt.

Alle anderen (jüngeren) bekommen, auch nur unter bestimmten Voraussetzungen, die „Kleine Witwenrente“. Sie beträgt nur 25 Prozent der Rente, die der Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Die kleine Witwen- oder Witwerrente wird auch höchstens bis zu zwei Jahren nach dem Tod des Ehepartners gezahlt.

Ich finde, dass die derzeitigen Regelungen nicht "abgeschafft" werden sollten.

Nein

Aus welchem Grunde bitte? Die Höhe der Witwen-/Witwerrente hängt nicht nur von der Rentenhöhe des Verstorbenen ab, sondern auch vom Einkommen des überlebenden Ehepartners. Wer selbst ein gutes Einkommen hat, bekommt weniger W.-Rente bzw. hat hohe Abzüge. Das ist schon gerecht geregelt.

Natürlich waren insbesondere Frauen früher mehr auf die W.-Rente angewiesen, weil sie selbst nicht gearbeitet, sondern "nur" den Haushalt geführt haben. Die Gesetze über die anzurechnenden Einkommen wurden zuletzt Anfang der 2000er Jahre geändert (zu Ungunsten der Witwen und Witwer). Die Regierung hat also ein Auge drauf.
Für mich gibt es keinen Grund zur Abschaffung.

Nein

Nein sollte erhöht werden und wenn es keine Witwe gibt, sollten die Kinder das Geld ausgezahlt b ekommen.

LordAlton  22.10.2023, 21:10

für die Kinder gibt es ja Waisenrente. Wenn sie darauf keinen Anspruch haben, können sie sich selbst versorgen. Wofür sollten sie dann Ersatz der Witwenrente bekommen?

0